Düsseldorf, 04.06.2013 11:24 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen meist ist das allerdings mit Abschlägen verbunden. ARAG Experten geben einen Überblick.
Seit dem vergangenen Jahr steigt das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Relevant ist die Übergangszeit für die Jahrgänge 1947 bis 1964. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren. Jeder 2. Deutsche geht allerdings schon früher in Rente – im Schnitt mit 60 Jahren und sieben Monaten.
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu. Wer trotz der erfüllten Beitragszeit von 45 Jahren bis zum 67. Lebensjahr arbeitet erhält eine erhöhte Rente, weil er ja zwei Jahre länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro.
Rente für Schwerbehinderte
Auch Schwerbehinderte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls seit 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Aber auch wer Kürzungen des Altersruhegeldes in Kauf nimmt muss bestimmte Kriterien erfüllen, um überhaupt Rente zu bekommen. Laut ARAG Experten sind das:
Witwenrente
Wer sich jetzt ausrechnet, wann er in Rente gehen kann, sollte auch bedenken, dass auch die Witwen- bzw. Witwerrente jetzt später einsetzt. Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente seit 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.
Fazit
Vor der Entscheidung, ab wann man in Rente gehen möchte, sollte man sich auf jeden Fall über die Konsequenzen genau informieren. Am besten informiert man sich beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und bestellt dort die Broschüre zur Rente mit 67. Eingehende Auskünfte erhält man auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
(Quelle: ARAG SE)
(Foto: hofschlaeger/pixelio.de)