Düsseldorf, 26.11.2013 12:57 Uhr (Frank Schulz)
Sie flattern immer häufiger in den Briefkasten von Unternehmen - Abmahnungen. Häufig sind es Online-Händler, denen neben der Aufforderung zur Unterlassung teils deftige Gebühren und errechnete Schadenssummen auferlegt werden. Was tun?
Vor allem erst einmal Ruhe bewahren, auch wenn einem die aufgeführten Summen die Luft abschneiden.
Unternehmen sollen hinsichtlich der Bürokratie entlastet werden. Dazu gibt es sogar im Europäischen Parlament ausgewiesene Abgeordnete, die sich darum kümmern sollen. Doch wer beispielsweise ein Unternehmen gründen möchte, sieht sich einer Flut von Vorschriften ausgesetzt. Alleine schon der Text einer Gewerbeanmeldung kann enorme Konsequenzen haben (Stichwort Genehmigungen). Der Regulierungswahnsinn ist jedoch ungebrochen.
Wer heute einen Online-Shop betreibt und/oder über soziale Medien wie Facebook Handel betreiben will, dessen Impressum der Internetseite sieht heutzutage aus, wie der Auszug eines komplexen Gesetzbuches. Da schleichen sich schnell Fehler ein und führen zu Abmahnungen.
Es sind häufig Abmahnvereine bzw. Abmahnverbände, die im Interesse von Branchenteilnehmern darauf achten, dass die "... Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden ... ". Häufig fühlen sich die Betroffenen zu Unrecht behandelt. Unter dem Motto "... in der Sache wohl richtig ..." gaben aber auch über 30 Prozent der betroffenen Online-Händler an, das die Abmahnung voll (9 Prozent) bzw. teilweise (28 Prozent) zutrifft. Insofern ist es wichtig, sich einer fachkundigen Beratung zu bedienen - am besten noch, bevor das Kind in den Brunnen fällt.
Häufig finden Unternehmen eine Abmahnung des VsW (Verband sozialer Wettbewerb) vor. Der in Berlin gegründete Verein geht seit gut 30 Jahren gegen "Rechtsbrecher" vor. Dieser Abmahnverband kann, wie er auf seiner Internetseite hinweist, "... gegen unlautere Werbe- und Geschäftspraktiken ..." vorgehen, wenn "... ihm (Anm.: dem Verband) eine "erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden" dieser Branche als Mitglieder angehören ...". Man hat es also mit einem recht erfahrenen Abmahnverband zu tun.
Es gilt hierbei auf eine fachkundige Beratung zu vertrauen, denn es kann durchaus gegen den Umfang zum Vorwurf eines Rechtsmissbrauchs und gegen die Höhe des Streitwertes positiv gekämpft werden.
Die beispielsweise auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen bietet ebenso im Vorfeld rechtssichere Tipps für Online-Shops. Gerade eBay-Händler und Amazon-Händler werden hier fündig. Was viele nicht wissen: Auch der Handel über ein Facebook-Profil und wenn er noch so unbedeutend erscheint, obliegt einer deutlichen Impressumspflicht.
Und wer einen unangenehmen Brief erhalten hat, der sollte am besten einen erfahrenen Rechtsanwalt in den Bereichen des Urheberrechts, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts, dem IT- und Online-Recht sowie dem Medienrecht ansprechen. Im Übrigen: Beiträge von Rechtsanwalt Frank Weiß finden sich in vielen bedeutenden Medien.
(Artikelbild: Stephan Schindelin / pixelio.de)