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Neue Energieeinsparverordnung: Energieausweis zeigen wird Pflicht

Dokument: Berlin, 28.04.2014 13:19 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Zum 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für Immobilienbesitzer kommen einige Veränderungen zu. So muss zukünftig der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorgezeigt werden.

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss potentiellen Käufern oder Mietern den Ausweis unaufgefordert vorlegen. Sie erfahren dadurch, wie es um die Energiewerte der Immobilie bestellt ist und was es für die Heizkosten bedeutet: Schlechte Energiewerte im Ausweis deuten auf hohe Heizkosten hin, die beispielsweise auf eine unzureichende Wärmedämmung zurückzuführen sein können.

BMWi Energieausweis als Bild

Neu ausgestellte Energieausweise müssen für die Immobilie eine Effizienzklasse ausweisen. Das gibt es bereits bei Elektrogeräten und für Fahrzeuge. Die Skala im Energieausweis für Gebäude reicht von „A+“ bis „H“. A und B entsprechen dabei künftigen Neubaustandards.

Weitere Neuerungen

Alte Heizkessel sind ab 2015 verboten. Sogenannte Konstanttemperaturheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad.

Für Neubauten gelten ab dem 1. Januar 2016 strengere energetische Anforderungen. Geforderte Energieeinsparung hier: 25 Prozent des Energiebedarfs. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll um durchschnittlich 20 Prozent sinken.

Alles zum Thema Energie finden Interessenten auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur.


(Quelle: Bundesregierung)

 
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