Karlsruhe, 13.05.2014 19:19 Uhr (Finanzredaktion)
Von Verbraucherschützern und auch von Banken seit langem erwartet. Das Urteil des Bundergerichtshofs (BGH) zum Bearbeitungsentgelt für Privatkredite. Die Gebühren sind nun Geschichte.
Die Richter aus Karlsruhe bestätigten nun die Urteile zu den Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 des Landgerichts Bonn gegen die Postbank AG und des Landgerichts Dortmund gegen die Essener National-Bank.
Der BGH hat nun die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Die Kosten für die Kreditbearbeitung und Kreditauszahlung sind von den Banken durch den Darlehnszins zu decken.
Die Mitteilung des Bundesgerichtshofs im Original.
Das können Kunden jetzt verlangen
Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Zumindest bei ab Januar 2011 ausgezahlten Krediten ist die Forderung sicher nicht verjährt. Auch bei älteren Krediten sind nach Meinung mancher Gerichte Erstattungsforderungen noch durchsetzbar... weiterlesen auf test.de.
(Quelle: Bundesgerichtshof)