Düsseldorf, 17.09.2014 15:43 Uhr (Frank Schulz)
Wahr oder unwahr. Trotz Fachkräftemangel wird vor allem bei den Angaben in Lebensläufen gerne einmal hinsichtlich Job-Funktionen oder Zeitverläufen geflunkert. Da Unternehmen auch als Arbeitgeber Compliance-Richtlinen einhalten müssen, ist eine Referenzüberprüfung im Bewerbungsprozess häufig notwendig. Online-Verfahren können dabei unterstützen.
Fehlerhafte Angaben in Lebensläufen machen auch vor Top-Managern nicht halt. Ein bekanntes Gesicht ist der ehemalige Yahoo-Chef Scott Thompson, der im Jahr 2012 nach wenigen Monaten seinen Job wieder los war. Der Grund: ein geschönter Studienabschluss (Computerwissenschaften), den es gar nicht gab. Thompson wurde ein Fondsmanager zum Verhängnis, einem Großaktionär von Yahoo. Er fand heraus, das die bei der US-Börsenaufsicht SEC angegeben Daten nicht stimmten.
Prävention im Bewerbungsprozess
Für manchen Arbeitgeber wird es keine großen Probleme geben, wenn der Bewerber bei der einen oder anderen Angabe im Lebenslauf geflunkert hat. Jedoch wird es unangenehm, wenn die Position mit hoher Verantwortung ausgestattet ist und diese Person den Arbeitgeber eventuell auch öffentlich vertritt.
Es müssen gar nicht mal eigene Fehler des Arbeitnehmers sein, der durchaus geeignet für die angestrebte Position ist. Gerade Unternehmen, die ein Compliance-Management installiert haben gehen in die Verantwortung. Neben der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen geht es um Regelwerke die jeden Mitarbeiter betreffen und vom Unternehmen individuell festgelegt werden. Die Sicherung zur Einhaltung der Regeln obliegt der Unternehmensführung und bei Fehlverhalten kann es sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Sogenannte "Recruitment Compliance Solutions" können helfen, Angaben in Bewerbungsunterlagen zu prüfen und zu bewerten. Eine Lösung am Markt kommt von der infinit human resources GmbH die mit dem torevis System auf Referenzauskünfte setzt. Arbeitgeber können aus mehreren Leistungsmodulen wie
Das Verfahren kann vom Arbeitgeber komplett online durchgeführt werden. In den Einwilligungserklärungen sind die Beteiligten genannt: Mit Referenzperson (m/w) ist die Person gemeint, über die eine Referenzüberprüfung stattfinden soll. Unter Referenzgeber (m/w) versteht man die Person, die eine Referenzauskunft abgibt. Mit Auftraggeber/das Unternehmen ist die Partei gemeint, bei dem sich die Referenzperson (m/w) im Bewerbungsprozess befindet.
Im ersten Schritt legt der Auftraggeber (Arbeitgeber) sein Kundenprofil bei torevis an. Wenn dieser eine Referenzauskunft anstoßen will, erhält im zweiten Schritt die Referenzperson (Bewerber) eine Aufforderung zu Angabe der Referenzgeber (bsp.: Ex-Arbeitgeber). Zudem werden alle Detailfragen aufgeführt. Im dritten Schritt erhält der Referenzgeber eine E-Mail mit der Bitte um Beantwortung der Fragen. Auch die Antworten werden direkt in das Online-System eingegeben.
Da alle Beteiligten wissen, um was es geht und am Prozess mitarbeiten, ist die Grundlage für mehr Transparenz geschaffen. Der Lohn dafür ist eine "saubere" Personalakte und die Gewissheit ohne Schrammen an den Ecken der Flure im Unternehmen vorbeigehen zu können.
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(Quelle: Statista / infinit human resources GmbH)