Berlin, 04.02.2015 17:40 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Nix Backstreet Boys und Kylie Minogue. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg lässt den Geschäftsbetrieb des insolventen Berliner Konzertveranstalters ct creative talent ruhen. Insolvenzverwalter Thomas Kühn von Brinkmann & Partner ist bestätigt.
Am 3. Februar trat vor dem Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung der ct creative talent GmbH zusammen. Einstimmig bestätigten die anwesenden Stimmberechtigten den Berliner Rechtsanwalt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Konzertveranstaltungsunternehmens und verzichteten auf die Einrichtung eines Gläubigerausschusses.
Das Gericht beantragte außerdem, dass der Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens geschlossen bleibt. Alle anwesenden Gläubiger stimmten für den Antrag.
Von rund 6.000 Gläubigern haben laut Insolvenverwalter Thomas Kühn bislang 3.053 Gläubiger Forderungen angemeldet. Insgesamt lasteten etwa 6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten auf dem Unternehmen. Im schlechtesten Fall würde das für die Gläubiger des Unternehmens bedeuten, nur knapp zwei Prozent ihrer Forderungen zurückzuerhalten.
Hintergrundinformationen:
Am 11. September 2014 hatte der Konzertveranstalter ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Konzertabsagen, unter anderem von Backstreet Boys und Kylie Minogue sowie niedrige Kartenvorverkaufszahlen hatten bei dem mittelständischen Veranstaltungsunternehmen wirtschaftliche Verluste verursacht und damit die drohende Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt.
Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 36c IN 4093/14 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geführt. Sämtliche Pressemitteilungen seit Insolvenzantrag: http://www.creative-talent.net/
(Quelle: Alexander Schmidt / rw konzept GmbH)