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Finanzstudie: Die Lage am Immobilienmarkt für die Generation Y

Dokument: Bonn/Düsseldorf, 20.05.2015 18:50 Uhr (Finanzredaktion)

Mit der Familienplanung lässt sich die Generation Y mehr Zeit. So entsteht die typische - Doppelverdiener ohne Kinder - Zielgruppe. Bis zum Jahr 2030 lebt mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung in einem zwei Personen Haushalt. Für den Immobilienmarkt bedeutet das gute Zeiten.

In der Generation Y, die zwischen 1980 und Anfang der Neunziger Jahre geboren ist, steigt der Anteil zusammenlebender Paare ohne Kinder. Oft sind beide Partner berufstätig und leisten sich einen hohen Lebensstandard. Entsprechend hoch sind auch die Ansprüche in Sachen Wohnkultur. Was diese Generation in Sachen Immobilienerwerb beachten sollte, zeigt eine aktuelle Postbank-Studie.

"Laut der Postbank-Studie können sich kinderlose Paare mit durchschnittlichem Einkommen derzeit in 393 der 402 deutschen Kreise und kreisfreien Städte eine Eigentumswohnung leisten", sagt Georg Hoogendijk, Geschäftsführer der Postbank Immobilien GmbH.

Mit durchschnittlich 110 Quadratmetern bietet diese auch dann noch genügend Platz, wenn eines Tages doch Nachwuchs ansteht. Selbst in Großstädten wie Köln, Stuttgart, Leipzig oder Karlsruhe müssen Haushalte mit zwei Vollzeitverdienern nicht mehr als 40 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens zur Finanzierung einer entsprechenden Immobilie aufwenden. In 59 Prozent der Kreise liegt die Finanzierungslast sogar unter 20 Prozent, zum Beispiel in Einzugsgebieten von Metropolen. Hier kann im Falle eines Jobverlustes oder einer Trennung auch einer allein die Finanzierung noch gut stemmen.

Postbank Studie Immobilien Generation Y

"Die Lage der Eigentumswohnung sollte sorgfältig ausgewählt sein - dann lässt sie sich bei einem Umzug zu guten Konditionen vermieten oder verkaufen. Vor allem angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase eignet sich die Immobilie somit auch als Geldanlage", so Hoogendijk.

TIPPS zum Immobilienerwerb für die Generation Y

Trotz der exzellenten Voraussetzungen sollten unverheiratete und kinderlose Paare vor dem Immobilienkauf einige Besonderheiten beachten. Dazu zählt zum Beispiel die Klärung der Eigentumsverhältnisse: "Wenn beide Partner die Immobilie anteilig besitzen wollen, müssen sich auch beide ins Grundbuch eintragen lassen. Eine Beteiligung an der Finanzierung oder an Renovierungsarbeiten sichert noch keine Eigentumsansprüche", erklärt Hoogendijk.

Im Grundbuch lässt sich auch genau festlegen, wem die Immobilie zu welchen Anteilen gehört. Neben der klassischen Verteilung zu je 50 Prozent sind auch alle anderen Aufteilungen möglich, etwa 80 zu 20 Prozent. Eine weitere, wenn auch seltener genutzte Möglichkeit: Paare können ihren Immobilienkauf durch einen Gesellschaftsvertrag juristisch absichern. Hierzu gründen sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und werden dann gemeinschaftlich ins Grundbuch eingetragen. Zweck der Gesellschaft ist in diesem Fall der gemeinsame Erwerb einer Immobilie. Hier kann auch geklärt werden, was passiert, wenn die Beziehung scheitert. In diesem Fall muss klar geregelt sein, welcher Partner das Haus bekommt und welcher ausbezahlt wird.

Zur Sicherheit für beide Partner können alle Regelungen auch notariell beurkundet werden. Paare sollten daher vor dem Erwerb gemeinsam mit einem Notar überlegen, welche Form der Eigentumsregelung für sie am besten geeignet ist.

(Quelle: Postbank AG)

 
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