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Unternehmertipp | Vorsicht vor Rechnungen von einem Handels- und Gewerberegister

Dokument: München, 13.08.2015 14:09 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

IHK für München und Oberbayern warnt Unternehmen vor unseriösen Anbietern von Adressbüchern und Registereinträgen. In ihrem neu aufgelegten Faltblatt weist die IHK auf die Gefahren hin, wenn unbedacht offiziell aussehende Formulare unterschrieben und so teure Verträge abgeschlossen werden.

Jedes Jahr tappen laut IHK Tausende Unternehmen in diese Falle. Die unseriösen Anbieter tarnen ihre Schreiben zum Beispiel als "kostenlosen Korrekturabzug“ für Branchenbücher oder als "gebührenfreien Pflichteintrag“ für Firmenregister, sie verschicken gefälschte Formulare verschiedener Behörden oder betrügerische Rechnungen für amtliche Gebühren. Dabei verwenden sie oft Teile von Namen oder von Signets bekannter Unternehmen oder Behörden.

Oberste Regel sollte laut IHK sein, allen Angeboten und Aufforderungen dieser Art mit einer gesunden Portion Misstrauen zu begegnen. So sei etwa zu prüfen, ob eine behauptete Eintragungspflicht tatsächlich besteht und ob mit einer Druckfreigabe des Firmeneintrags ein unbefristeter Vertrag geschlossen wird. Falls unabsichtlich ein Vertrag abgeschlossen wurde, empfiehlt die IHK eine Anfechtung und vorsorgliche Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

IHK München Merkblatt Adressbucheinträge

Allein die zivil- und strafrechtliche Verfolgung vermag es nicht, den betrügerischen Machenschaften dieser Firmen ein Ende zu bereiten, da es sich häufig um Unternehmen mit Briefkastenadressen oder aber mit Sitz im Ausland handelt. Stattdessen ist Aufklärung der Unternehmer erforderlich, damit sie gar nicht erst Opfer dieser unseriösen Firmen werden. Das Merkblatt der IHK gibt einen Überblick über die Methoden der sog. „Adressbuchschwindler“ sowie Hinweise, wie Betroffene reagieren können.

(Quelle: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern)

Aktualisiertes Faltblatt zu Adressbuchschwindel & Co.

 
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