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Rechtsschutz für Steuerberater | Absicherung von beruflichen Rechtsrisiken

Dokument: Düsseldorf, 05.01.2016 12:00 Uhr (Finanzredaktion)

Zum 1. Januar 2016 hat die Kölner ROLAND Rechtsschutz den Leistungskatalog für selbstständige Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer neu aufgelegt und erweitert.

Die beratende Zunft kann sich jetzt ihre Rechtsschutz-Versicherung aus insgesamt zehn Bausteinen – darunter zwei spezielle für ihre beruflichen Rechtsrisiken – selbst zusammenstellen. Das bedeutet flexiblen Schutz, der nach Bedarf kombiniert und ergänzt werden kann.

"Für Selbstständige ist es besonders gefährlich, in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, weil im Ernstfall ihre gesamte Existenz auf dem Spiel stehen kann“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. „Aus diesem Grund bietet ROLAND für diese Zielgruppen separate Konzepte an. Auch Steuerberater profitieren von einer eigens für sie konzipierten Rechtsschutz-Palette.“

Roland Rechtsschutz für Steuerberater

Rechtsschutz vor strafrechtlichen Vorwürfen

Ein Beispiel: Gefälschte Unterlagen - Irene K. ist Inhaberin eines Friseursalons. Sie beauftragt ihren Steuerberater Lutz S., für sie den Erlass einer bestimmten Steuer zu beantragen. Sie stellt ihm dafür unrichtige und teilweise gefälschte Unterlagen zur Verfügung. Lutz S., der das nicht bemerkt, stellt den Antrag und erhält, gestützt auf die vorgelegten Unterlagen, den Erlass für Irene K. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der Friseurin stellt sich heraus, dass der genehmigte Steuererlass auf falschen Angaben beruht. Die zuständige Behörde leitet daraufhin neben einem Ermittlungsverfahren gegen Irene K. auch ein Ermittlungsverfahren gegen Lutz S. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein.

Nach diversen Besprechungen mit der Finanzstrafbehörde kann der beauftragte Strafverteidiger die Ermittlungsbehörde davon überzeugen, das Verfahren gegen den Steuerberater einzustellen.

Für dessen Verteidigung fallen Kosten in Höhe von 9.300 Euro an. Glücklicherweise hat Lutz S. sich mit dem Einzel-Baustein StrafrechtPlus für Steuerberater abgesichert: ROLAND Rechtsschutz übernimmt diese Kosten komplett.

So bietet der Einzel-Baustein StrafrechtPlus eine optimale Absicherung in jeder Phase eines Strafverfahrens. Das ist sehr wichtig:

 

Da zum Beispiel professionelle Strafverteidiger in der Regel nach Stundenhonoraren abrechnen oder Sachverständigengutachten bereits im Ermittlungsverfahren eingeholt werden müssen, entstehen hohe Kosten.


 

Der Baustein greift unter anderem, wenn der Versicherte gegen das Steuerrecht verstoßen haben soll oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Auch wenn der Steuerberater Datenschutzbestimmungen verletzt haben soll oder er des Subventionsbetrugs bezichtigt wird, kommt ROLAND für die Kosten eines Rechtsstreits auf. Zudem ist der Steuerberater geschützt, wenn gegen einen Mandanten ermittelt wird und deshalb die Praxisräume durchsucht werden.

Wird ein Verfahren wegen einer Vorsatzstraftat mit einem Strafbefehl abgeschlossen, muss der Kunde die bevorschussten Kosten nicht an ROLAND zurückzahlen. Gleiches gilt bei einer Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes, wenn nur eine Geldstrafe verhängt wird.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Risiken können Steuerberater bei ROLAND weitere Risiken aus ihrer selbstständigen Tätigkeit versichern: Der Zielgruppen-Baustein für Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer enthält unter anderem einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser bietet unter anderem dann Schutz, wenn ein Mandant seine Rechnung nicht bezahlt oder wenn Büroeinrichtung defekt geliefert wird.

Außerdem ist der sogenannte Reputations-Service inklusive: Wenn im Internet oder in sozialen Netzwerken rufschädigende Texte oder Posts über den Steuerberater kursieren, kümmert sich ROLAND darum, dass sie gelöscht werden.

(Quelltext: ROLAND-Gruppe)

 
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