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Die beliebtesten Steuersparmodelle der Unternehmen in der Übersicht

Dokument: Köln, 21.05.2008 10:48 Uhr (redaktion)

Das Unternehmer-Magazin impulse hat zehn Steuersparmodelle aufgelistet - legale und verbotene.

Diese Verfahren sind legal:

1. Schiffsfonds
Für die Erträge aus Schiffsfonds müssen Anleger nur eine geringe Pauschalsteuer (Tonnagesteuer) abführen. Das lohnt sich für risikobereite Gutverdiener.

2. Stückzinsen
Stückzinsen sind 2008 noch nutzbar: Beim Anleihe-Erwerb sind die in Rechnung gestellten Stückzinsen als negative Kapital-Einnahme absetzbar. Bei umfangreichen Depots ist das eine stark Steuer-sparende Maßnahme.

3. Fonds
Anleger müssen hier wegen der Abgeltungssteuer noch in diesem Jahr einsteigen. Dann zahlen sie für Wertzuwächse nach zwölf Monaten keine Steuern. Das gilt laut impulse auch für Aktien.

Das Verfahren ist für Anleger mit höheren Spekulationsgewinnen geeignet.

4. Denkmäler
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft und renoviert, kann den Aufwand bis zu zwölf Jahre lang Steuer-sparend absetzen. Das rechnet sich für Mietobjekte und für Selbstnutzung.

5. Firma für Vermögensverwaltung
Dividenden aus einem umfangreichen Aktienvermögen kosten in einer extra dafür errichteten GmbH nur 1,75 Prozent Steuern, andere Einkünfte rund 30 Prozent. Das ist aber nur etwas für Top-Verdiener.

Diese Verfahren hat der Gesetzgeber verboten:

1. Schwarz-Umsätze
Umsatz- und Einkommensteuer fallen nicht für Einnahmen an, die nie verzeichnet worden sind. Ein äußerst riskantes Unterfangen.

2. Privat-Ausgaben
Die Quittungen für private Einkäufe werden als Geschäftsausgaben verbucht. Bei Steuerprüfungen fällt so ein Sparmodell schnell auf.

3. Auslandskonto
Zumwinkel hat es vorgemacht: Schwarzgeld wird bar auf Konten in Ländern eingezahlt, die ein strenges Bankgeheimnis besitzen.

Die Zinsen bleiben diskret im Ausland und werden bei Bedarf bar abgeholt. Beim Geldtransfer zwischen den Ländern drohen allerdings Spezial-Einheiten des Zolls.

4. Kapitalverteilung
Eltern eröffnen für ihre Geldanlage Konten auf die Namen ihrer Kinder, um deren Freibeträge zu nutzen. Das ist nur legal, wenn das Geld auch an die Kinder verschenkt wird.

5. Fahrtenbuch
Fahrten für die Firma werden höher angegeben und private Ausflüge werden zu Geschäftsreisen umgebucht.

Dieses Steuersparmodell ist kaum nachweisbar, wenn man es nicht übertreibt.

(Quelle: MittelstandDirekt)

 
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