Der Stichtag der Umweltprämie – teilweise wird sie auch „Verschrottungs-„ oder „Abwrackprämie“ genannt – ist der 14. Januar 2009, der Tag des Kabinettsbeschlusses.
Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009. Da die Mittel begrenzt sind (1,5 Mrd. Euro) werden sie nach Reihenfolge der Antragseingänge verteilt. Die Höhe der Prämie beträgt 2.500 Euro.
WICHTIG: Die Zuteilung der Prämie hängt nicht vom Zeitpunkt des Kaufes, sondern vom Tag der Zulassung des Neuwagens ab. Da bereits jetzt viele Händler von Lieferengpässen und Wartezeiten berichten, könnte es am Zulassungstag zu einem bösen Erwachen kommen.
Die wichtigsten Punkte
- Wer gehört zu den Begünstigten? Alle natürlichen Personen, die zuletzt ihr Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen zugelassen hatten. Entscheidend: Der Altfahrzeughalter und der Zulasser des Neu- oder Jahreswagens müssen identisch sein.
- Was gilt als Altwagen? Ein Pkw, der mindestens 9 Jahre alt ist ( d.h. Erstzulassung vor dem 14.01.2000).
- Was gilt als Neufahrzeug? Ein Fahrzeug, das erstmals und in Deutschland zugelassen wird und das mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
- Was ist ein Jahreswagen? Ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
- Wie beantrage ich die Umweltprämie? Sie können sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen oder ihren Händler damit beauftragen.
- Muss ich die Verschrottung nachweisen? Ja, Sie müssen einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung im Original vorliegen haben (Verschrottung im oben genannten Zeitraum, also zwischen dem 14.01. und 31.12.2009). Zusätzlich brauchen Sie den Nachweis der Zulassung des Alt- und Nutzfahrzeugs auf den Antragsteller.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
(Foto: Claudia35;PIXELIO)