Berlin, 20.03.2009 15:31 Uhr (redaktion)
Über Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht informiert der DIHK mit seinem Newsletter "InfoRecht".
Das Wirtschaftsleben wird heute durch eine ständig wachsende Zahl von rechtlichen Vorschriften geregelt, die kaum ein Unternehmer allein überblicken kann. Die IHK deckt mit ihren Leistungen einen Teil des Informationsbedarfes ab, der sich im Wirtschaftsleben ergibt.
Sie kann und darf dabei zwar nicht die rechtsberatenden Berufe ersetzen oder die Interessen einzelner Unternehmen vor Gericht wahrnehmen, die IHK kann aber insbesondere in den Bereichen, in denen der Gesetzgeber ihr konkrete Aufgaben übertragen hat, verbindliche Rechtsauskünfte erteilen. In anderen Fragen des Wirtschaftsrechts gibt die Kammer Hinweise auf die Rechtslage und vermittelt den Anfrager zur Wahrnehmung der Rechtsinteressen an die zuständigen Berufsgruppen.
Einige Gesetze weisen der IHK besondere Aufgaben zu: Die IHK nimmt zu Handelsregistereintragungen gutachtlich Stellung und berät folglich auch bei der Firmenwahl. Dabei prüft sie auch Gesellschaftsverträge. Ist nach dem Aktiengesetz eine Gründungsprüfung erforderlich, berät die IHK den Registerrichter bei der Auswahl der Gründungsprüfer und erhält den Gründungsbericht zur Einsichtnahme auch durch Dritte.
Das Wettbewerbsrecht ermächtigt die IHKs zum Einschreiten gegen unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus schlägt die IHK den Ländern Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- und Handelsrichter vor. Sie führt gewerberechtlich vorgeschriebene Sachkundeprüfungen durch und bestellt und vereidigt Sachverständige.
Die Broschüre steht hier zum Download bereit (externer Link zum DIHK).
(Quelle/Copyright: Deutscher Industrie und Handelstag; Berlin)