Berlin, 06.06.2009 10:43 Uhr (redaktion)
Zur Reform des GmbH-Rechts hat der ZDH eine aktuelle Broschüre aufgelegt. Der Ratgeber informiert Betriebsinhaber über wesentliche Elemente der gesetzlichen Neuregelungen wie etwa zur wirksameren Bekämpfung einer missbräuchlichen Verwendung der GmbH als Rechtsform oder der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist zum 1. November 2008 in Kraft getreten. Durch die Novellierung des GmbH-Gesetzes hat der Gesetzgeber diese wichtigste Kapitalgesellschaftsform für den Mittelstand modernisiert, um insbesondere Gründungen zu erleichtern und als nicht mehr erforderlich angesehene Regelungen zu beseitigen.
Weitere Zielsetzung der Neuregelungen ist eine wirksamere Bekämpfung von Missbräuchen der Rechtsform. Die ursprünglich avisierte Herabsetzung des Stammkapitals bei der GmbH von 25.000 auf 10.000 Euro ist nicht erfolgt. Stattdessen wurde die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Rechtsformvariante der GmbH eingeführt, für die das Mindeststammkapitalerfordernis nicht gilt.
Wesentliche Elemente der gesetzlichen Neuregelungen bietet eine Broschüre des Zentralverband des Deutschen Handwerks. Diese können Sie hier bestellen.