Brüssel/Düsseldorf, 17.12.2012 17:52 Uhr (EU Redaktionsteam)
Unternehmen können sich ab kommenden Jahr auf vereinfachte Regelungen bei der Mehrwertsteuer einstellen. So werden Rechnungen in elektronischer Form denen auf Papier gleich gestellt.
Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten kleinen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Millionen EUR erlauben, die Mehrwertsteuer nicht bei der Rechnungsstellung, sondern beim Zahlungseingang oder –ausgang anzumelden und zu entrichten.
Dies wird ihren Cash-Flow entlasten, da insbesondere bei kleinen Unternehmen der Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang lang sein kann.
Weiterhin werden elektronische und Papierrechnungen gleichgestellt und einheitlichen Vorschriften unterworfen, womit die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden soll. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung, etwa elektronische Signaturen, mehr vorschreiben, und Rechnungen können fortan elektronisch aufbewahrt werden.
Die neuen Vorschriften und Regelungen stehen in einem pdf-Dokument auf den Seiten der EU-Kommission zur Verfügung.
(Quelle: EU-Kommission)
(Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)