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EZB warnt Mittelstand vor verspäteter SEPA-Umsetzung

Dokument: Brüssel/FrankfurtamMain, 25.03.2013 14:18 Uhr (Finanzredaktion)

Die europäische SEPA Gesetzgebung wird zum 1. Februar 2014 die bestehenden nationalen, deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ersetzen. Die Auswirkungen betreffen Unternehmen, Behörden, Bürger und Vereine.

Die EZB hat in einem Migrations-Bericht erläutert, wie weit Unternehmen und Institutionen mit der Umstellung sind. Der Bericht zeigt, dass die meisten Unternehmen die Planungsphase bereits abgeschlossen haben und sich im Klaren sind, was SEPA in der Praxis für sie bedeuten wird. In Bezug auf die eigentliche Umsetzung haben sich eine Reihe von Unternehmen jedoch intern sehr späte Fristen gesetzt, teilweise sogar erst gegen Ende 2013. Dies gibt Anlass zu Sorge, vor allem hinsichtlich der Migration zum SEPA-Lastschriftverfahren. Noch bedenklicher ist, dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und lokalen öffentlichen Kassen teilweise nach wie vor unzureichend über SEPA informiert und relativ schlecht vorbereitet sind.

Unternehmen müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.

Erklärung zu SEPA

Alle notwendigen Infos gibt es auch auf den Internetseiten der Bundesbank: https://www.sepadeutschland.de/


(Quelle: Deutsche Bundesbank)

 
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