Mit einem neuen Handelspaket will die EU-Kommission ausländische Direktinvestitionen stärker prüfen und neue Handelsbeziehungen aufbauen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
15.09.2017 09:15 Uhr
EUROPA POLITIK UND WIRTSCHAFT

EU Handelspolitik: Neues Handelspaket soll europäische Wirtschaft stärken

Brüssel/Straßburg, 15.09.2017 09:15 Uhr (Frank Schulz)

Im Rahmen der Rede zur Lage der Union stellt die EU-Kommis­sion Initia­tiven für ihre Handels­po­litik vor. Im Kern sind es die Über­prü­fung auslän­di­scher Direk­tin­ves­ti­tionen und die Aufnahme von Verhand­lungen über Handels­ab­kommen mit Austra­lien und Neusee­land.

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Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

Der globale Handel trägt dazu bei, dass die Wirtschaft in der Europäischen Union wettbewerbsfähig ist und floriert. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hängen von europäischen Exporten in die übrige Welt ab. In Zukunft werden 90 Prozent des weltweiten Wachstums außerhalb der Grenzen Europas stattfinden. Daher kommt eine global integrierte Wirtschaft sowohl großen als auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute.

Die EU-Kommission plant eine bidirektionale Strategie. Sie will ausländische Investitionen in EU-Ländern stärker überprüfen und plant parallel eine Ausweitung der Handelsbeziehungen mit Wachstumsmärkten wie Australien oder Neuseeland*.

*Deutschland ist nach Großbritannien zweitwichtigster europäischer Handelspartner Australiens und der achtgrößte Handelspartner weltweit. 2016 betrug das Volumen des bilateralen Warenhandels knapp 16 Milliarden AUD, das Volumen des bilateralen Handels mit Dienstleistungen gut 4 Mrd. AUD. (1 AUD = 0,67 Euro / Stand 15.09.2017).

EU Kommission Handel Daten

Die Punkte im Handelspaket der EU

  • Einen Vorschlag für einen europäischen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen. Damit wird sichergestellt, dass ausländische Investitionen in der EU nach wie vor Wachstum generieren und dabei die grundlegenden Interessen der EU geschützt werden. Neben diesem Legislativvorschlag werden noch einige weitere Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung vorgelegt. Sie werden in einer eigenen Mitteilung ausführlich erläutert. Darin wird ausgeführt, warum eine derartige Überprüfung strategisch notwendig ist.
  • Empfehlungen an den Rat für die Aufnahme von Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Diese Abkommen würden auf den Abkommen aufbauen, die vor Kurzen u. a. mit Kanada, Vietnam, Singapur und Japan erfolgreich abgeschlossen wurden und die Allianz der Partner weiter vergrößern, die sich zu fortschrittlichen Regeln für einen globalen Handel bekennen.
  • Eine Empfehlung an den Rat für die Aufnahme von Verhandlungen über die Gründung eines multilateralen Gerichtshofs für die Regelung von Investitionsstreitigkeiten. Diese bahnbrechende Innovation in Sachen handelspolitische Steuerung wäre ein weiterer wichtiger Schritt, wenn es darum geht, Beschwerden, die von Unternehmen im Rahmen von Investitionsschutzabkommen eingebracht werden, transparenter, kohärenter und fairer zu bearbeiten.
  • Mehr Transparenz als je zuvor: Mit der Veröffentlichung der Entwürfe der Mandate zur Aushandlung bilateraler Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland und eines multilateralen Übereinkommens über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten beschloss die Kommission, ab jetzt alle ihre Empfehlungen für Richtlinien zur Führung der Verhandlungen über Handelsabkommen zu veröffentlichen (diese werden auch als Verhandlungsmandate bezeichnet). Parallel zur Übermittlung an das Europäische Parlament und den Rat gehen diese Unterlagen automatisch an alle nationalen Parlamente und werden der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit soll von Beginn an eine breite Debatte über die geplanten Abkommen angestoßen werden, von der niemand ausgeschlossen ist. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die relevanten Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene in einem möglichst frühen Stadium in die Handelsgespräche eingebunden werden.
  • Schaffung einer Beratungsgruppe für EU-Handelsabkommen. Dank dieser Gruppe kann die Kommission mit der Zivilgesellschaft in Kontakt treten und leichter Einblicke in die unterschiedlichen Sichtweisen einer großen, ausgewogenen Gruppe von Interessenträgern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Verbraucherverbände und sonstige Nichtregierungsorganisationen) erhalten. Mit der Schaffung dieser Gruppe wird an die Bemühungen der Kommission um eine noch transparentere Handelspolitik, von der niemand ausgeschlossen ist, angeknüpft.
Die Einzelheiten zu dem heute vorgelegten Handelspaket werden in der Mitteilung „Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung“ ausgeführt. (Link führt zur pdf-Mitteilung in englischer Sprache).

(Quelle: EU-Kommission)

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