Obwohl die EU-Kommission in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsvorschriften eingeführt hat, damit alle Bahn- und Flugreisenden überall in der Europäischen Union eine gleich gute Behandlung erfahren, wissen noch immer nicht alle Fahr- und Fluggäste, w Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
30.06.2010 10:14 Uhr
RECHTE FÜR FLUGGÄSTE UND REISENDE

EU startet Aufklärungskampagne über Rechte für Bahn- und Flugreisende

Brüssel, 30.06.2010 10:14 Uhr (redaktion)

Obwohl die EU-Kommis­sion in den letzten Jahren eine Reihe von Rechts­vor­schriften einge­führt hat, damit alle Bahn-und Flug­rei­senden überall in der Euro­päi­schen Union eine gleich gute Behand­lung erfahren, wissen noch immer nicht alle Fahr-und Flug­gäste, welche Rechte ihnen zustehen.

Um das zu ändern, werden in den Flughäfen und Bahnhöfen aller EU-Mitgliedstaaten Poster angebracht, um die Reisenden noch rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit auf ihre Rechte hinzuweisen. Außerdem werden sich die Reisenden mit Hilfe kostenloser Infoblätter und auf einer eigens dafür eingerichteten Website in allen Amtssprachen der Europäischen Union leicht informieren können.

Als Teil der Aufklärungskampagne, die unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“ steht, wurde unter eine neue Website eingerichtet. Hier können sich die Bürger leicht Klarheit darüber verschaffen, welche Rechte ihnen bei jedem Verkehrsmittel zustehen. Außerdem wird überall in Zügen, Bahnhöfen und Flughäfen mit Infoblättern und Postern geworben geben. All diese Informationen werden in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen, so dass sich jedermann in seiner eigenen Landessprache informieren kann.

Die Fahrgast- bzw. Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht, also wenn z. B. der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Außerdem garantieren diese Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

(Quelle: EU-Kommission)
(Foto: Copyright EU-Kommission)

 

Weiterführender Link: http://ec.europa.eu/passenger-rights/


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