Finanzen in 2018: Besteuerung von Investmentfonds | PSD II und die Rente
Düsseldorf, 22.12.2017 10:42 Uhr (Gastautor)
Rentenbeitrag sinkt
Zukünftige Rentner müssen im kommenden Jahr etwas weniger ihres Bruttoverdienstes für die Rentenversicherung auswenden: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 Prozent um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat noch kurz vor dem Jahreswechsel gebilligt. Bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro bedeutet das allerdings nur eine Entlastung von einem Euro.
Geringerer Rentenfreibetrag für Neurentner
Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2018 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 76 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 24 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.
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