Für autonomes Fahren sowie automatisiertes Fahren gibt es ab heute den 06. Juli 2022 neue Vorschriften der EU-Kommission. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
06.07.2022 20:18 Uhr
EUROPA VERKEHR UND MOBILITÄT

EU schafft Regeln für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme

Berlin/Brüssel, 06.07.2022 20:18 Uhr (EU Redaktionsteam)

Die EU-Kommis­sion hat heute, am 06. Juli 2022 den Rechts­rahmen für die Geneh­mi­gung auto­ma­ti­siertes und voll­ständig auto­nomes Fahren in der EU geschaffen.

Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.

Laut Mitteilung der EU-Kommission zielt die heute in Kraft getretene Verordnung darauf ab, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen würden zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.

Grafik der EU Komision autonomes Fahren

Aspekte für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme sind …

  • für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;
  • für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme;
  • für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.
Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen, wobei der Schwerpunkt auf automatisierten Fahrzeugen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3) und vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen wird.

(Quelle: EU-Kommission Berlin-Brüssel)
(Grafiken: EU-Kommission)

 

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