Im ersten Verfahren prüft die Kommission, ob 16 Investmentbanken und Markit, der führende Anbieter von Finanzinformationen auf dem CDS‑Markt, verbotene Absprachen getroffen haben und/oder eine marktbeherrschende Stellung innehaben bzw. missbrauchen, Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
29.04.2011 18:16 Uhr
CREDIT DEFAULT SWAPS IM FOKUS DER EU

EU Kommission ermittelt bei Credit Default Swaps gegen führende Banken

Brüssel, 29.04.2011 18:16 Uhr (EU Redaktionsteam)

Im ersten Verfahren prüft die Kommis­sion, ob 16 Invest­ment­banken und Markit, der führende Anbieter von Finanz­in­for­ma­tionen auf dem CDS‑Markt, verbo­tene Abspra­chen getroffen haben und/oder eine markt­be­herr­schende Stel­lung inne­haben bzw. miss­brau­chen, um Finanz­in­for­ma­tionen über CDS zu kontrol­lieren.

CDS sind Kreditderivate, die von Finanzinstituten und Anlegern gehandelt werden. Ursprünglich dienten diese als Absicherung gegen das Ausfallrisiko eines Schuldners. Inzwischen wird jedoch mit CDS auch spekuliert. Die Marktteilnehmer benötigen Informationen über CDS, um den Wert ihrer Anlageportfolios bestimmen und Anlagestrategien festlegen zu können. Informationsdienste, die im Bereich der CDS-Informationen Produkte und Dienstleistungen anbieten möchten, benötigten wiederum Zugang zu einem gewissen Datenbestand über CDS-Geschäfte und ‑Bewertungen.

Das erste Verfahren betrifft die für den Handel mit CDS erforderlichen Finanzinformationen. Der Kommission liegen Hinweise dafür vor, dass die 16 Banken, die auf dem CDS‑Markt als Händler auftreten, den Großteil aller wichtigen Tagesdaten zu Preisen, Indizes etc. ausschließlich an Markit, den Marktführer für CDS‑Finanzinformationen, weitergeben. Grund hierfür könnten kollusive Absprachen zwischen den Banken oder der Missbrauch einer etwaigen kollektiven marktbeherrschenden Stellung sein, die bewirken, dass andere Informationsdienste keinen Zugang zu den wertvollen Ursprungsdaten haben. Ein solches Verhalten würde im Falle des Nachweises gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Bei den 16 Banken handelt es sich um JP Morgan, Bank of America Merrill Lynch, Barclays, BNP Paribas, Citigroup, Commerzbank, Crédit Suisse First Boston, Deutsche Bank, Goldman Sachs, HSBC, Morgan Stanley, Royal Bank of Scotland, UBS, Wells Fargo Bank/Wachovia, Crédit Agricole und Société Générale.

Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission eine Reihe von Vereinbarungen zwischen ICE Clear Europe und neun der aufgezählten 16 CDS‑Händler (Bank of America Corporation, Barclays Bank plc, Citigroup Inc, Crédit Suisse Group AG, Deutsche Bank AG, Goldman Sachs Group, Inc., JP Morgan Chase & Co, Morgan Stanley und UBS AG). Die Vereinbarungen wurden getroffen, als die Händler das Unternehmen The Clearing Corporation an ICE verkauften. Sie umfassen eine Reihe von Klauseln (betreffend u. a. Vorzugsgebühren und Gewinnbeteiligung), die für die Banken einen Anreiz darstellen könnten, ausschließlich ICE als Clearing‑Stelle zu nutzen. Folglich bestünde die Gefahr, dass für andere Clearing‑Stellen ein erfolgreicher Markteintritt kaum mehr möglich ist und andere CDS‑Akteure für das Clearing ihrer Transaktionen keine wirkliche Wahl haben. Das Verhalten würde im Falle des Nachweises gegen Artikel 101 AEUV verstoßen.

(Quelle: EU Kommission)

 

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