Die vorzeitige Rückzahlung von Hypotheken für Wohnimmobilien soll erleichtert werden und dem Verbraucher soll ermöglicht werden, Hypothekenkonditionen unterschiedlicher Anbieter besser miteinander vergleichen zu können. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
13.05.2011 15:09 Uhr
EU RECHT WOHNIMMOBILIENKREDITVERTRÄGE

EU Kommission will Ablösung von Immobiliendarlehen für Verbraucher erleichtern

Brüssel, 13.05.2011 15:09 Uhr (EU Redaktionsteam)

Die vorzei­tige Rück­zah­lung von Hypo­theken für Wohnim­mo­bi­lien soll erleich­tert werden und dem Verbrau­cher soll ermög­licht werden, Hypo­the­ken­kon­di­tionen unter­schied­li­cher Anbieter besser mitein­ander verglei­chen zu können.

Insbesondere bei Scheidungen oder Arbeitslosigkeit soll durch nationale Vorgaben sichergestellt werden können, dass dem Verbraucher die vorzeitige Rückzahlung nicht übermäßig erschwert wird und ihm dadurch auch keine übermäßigen Kosten entstehen.

Das sieht der Richtlinienvorschlag der Kommission über Wohnimmobilienkreditverträge vor. Das dürfte insbesondere für die deutschen Verbraucher einer der besonders wichtigen Regelung sein. Denn nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2004 müssen in Deutschland mit Abstand die höchsten Entschädigungen bei vorzeitiger Ablösung von Immobiliendarlehen gezahlt werden. Der Richtlinienvorschlag verpflichtet den Kreditgeber darüber hinaus sowohl zu einer umfassenden Information der Kreditnehmer als auch zu einer eingehenden Bonitätsprüfung. Schließlich sollen den Kreditnehmern mit einem standardisierten Merkblatt ein direkter Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter, unter Angabe des effektiven Jahreszinses, ermöglicht werden.

Die Richtlinie soll EU-weit verbindliches Recht für Verbraucher schaffen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder ein Darlehen aufnehmen, das durch ihre Immobilie abgesichert werden soll. Die Vorschriften können durch nationale Regelungen auch auf kleine oder mittlere Unternehmen ausgedehnt werden. Die Richtlinie muss vom Parlament und Rat angenommen werden.

(Quelle: EU Kommission; Dr. Werner Langen MdEP)

 

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