Derzeit beginnt für zehntausende junger Menschen ein neuer Lebensabschnitt: Der Start in das Berufsleben. Diese Versicherungen sind notwendig. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
27.08.2013 16:24 Uhr
FINANZTIPPS FÜR BERUFSEINSTEIGER

Berufsstarter-Tipps: Pflichtversicherungen im Überblick

Düsseldorf, 27.08.2013 16:24 Uhr (Finanzredaktion)

Während Studenten in der Regel bis zum 25. Lebens­jahr bei der Kran­ken­kasse der Eltern mitver­si­chert sind, haben Berufs­starter ein eigenes Einkommen und müssen sich deshalb auch selbst versi­chern.

ARAG Experten schaffen einen Überblick über Pflichtversicherungen sowie wichtige und überflüssige Policen.

Pflichtversicherungen

Krankenversicherung: Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi hat die freie Wahl der Krankenkasse, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. ARAG Experten raten Berufseinsteigern, die vorher über ihre Eltern privat versichert waren, die private Versicherung als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenversicherung weiterlaufen zu lassen, um dann später problemlos und ohne Gesundheitscheck zurückwechseln zu können.

Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung: Wer nach Abschluss der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wird oder aus anderen Gründen arbeitslos wird, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit bis zu ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettolohns.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen Anteil; die Absicherung von Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg ist allein Arbeitgebersache.

 

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