Im neuen Jahr 2014 werden auf die Bundesbürger wieder einige Änderungen zukommen. Das betrifft die Altersvorsorge, Steuerabgaben, soziale Leistungen, Auto, Verkehr und Versicherungen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
12.12.2013 11:59 Uhr
STEUERLICHE ÄNDERUNGEN IN 2014

Steuern und Gesetze: Alle Neuerungen für Bundesbürger im Jahr 2014

Bonn/Düsseldorf, 12.12.2013 11:59 Uhr (Finanzredaktion)

Wie in jedem Jahr haben Politik, Versi­che­rungen und Kommunen einige neue Rege­lungen für Steuern und soziale Leis­tungen im Programm. So müssen Beschäf­tigte mit hohem Einkommen 2014 mit höheren Sozi­al­ab­gaben rechnen. Was kommt noch auf uns zu?

Die derzeitigen Koalitionspartner haben viele Pläne: Sie wollen die Rentenleistungen für Mütter, Geringverdiener und langjährige Beitragszahler verbessern, einen einheitlichen Mindestlohn einführen und die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Ferner kommt die Förderung erneuerbarer Energien auf den Prüfstand, ebenso die PKW-Maut für Ausländer. Ob und wann die geplanten Vorhaben in konkrete Gesetze münden, ist allerdings offen. Für das neue Jahr dürfte aber einiges zu erwarten sein.

Steueränderungen

Höherer Grundfreibetrag:
Zum 1. Januar 2014 steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 8.130 Euro pro Person auf 8.354 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist daher von der Einkommensteuer ausgenommen. Der höhere Grundfreibetrag ermöglicht eine maximale Steuerentlastung inklusive Solidaritätszuschlag von bis zu 47 Euro.

Neue Regeln für berufliche Reisekosten:
Der Gesetzgeber hat das Reisekostenrecht reformiert. Ab 2014 liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner "ersten Tätigkeitsstätte" wirksam ist. Bislang erkennt das Finanzamt Tätigkeiten außerhalb der "regelmäßigen Arbeitsstätte" an. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale wie bisher absetzbar, alle weiteren Fahrten mit der Dienstreisepauschale bzw. den tatsächlichen Kosten. Unterschied: Die Entfernungspauschale erlaubt nur den Ansatz von Entfernungskilometern, die Dienstreispauschale berücksichtigt jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg.

Neue Dienstreisepauschalen:
Während das Finanzamt für Fahrten mit dem PKW weiterhin 30 Cent je gefahrenem Kilometer akzeptiert, steigt die Pauschale für Fahrten mit Motorrad und Motorroller ab 2014 von 13 auf 20 Cent sowie für Fahrten mit dem Moped von acht auf 20 Cent pro Kilometer. Einen Nachteil erleiden Fahrradfahrer, denn sie dürfen ab 2014 den bisherigen Steuerbonus von fünf Cent pro Kilometer nicht mehr ansetzen. Abgeschafft wird ebenfalls die so genannte Mitnahmepauschale von zwei Cent pro Kilometer je mitfahrendem Kollegen.

Neue Verpflegungspauschalen:
Bei Auswärtstätigkeiten gewährt das Finanzamt ab dem neuen Jahr nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge: Ist man mehr als 24 Stunden vom Hauptwohnsitz unterwegs, beträgt der Steuerbonus 24 Euro. Dauert der auswärtige Aufenthalt 8 bis 24 Stunden, halbiert sich der Bonus auf 12 Euro. Für weniger als 8 Stunden gibt es nichts mehr. Neu ist ein Verpflegungspauschbetrag von 12 Euro, der jeweils für den An- und Abreisetag gewährt wird.

Weniger Bonus bei doppelter Haushaltsführung:
Ledige, die kostenlos im Haus der Eltern wohnen und zugleich eine Zweitwohnung am entfernt gelegenen Arbeitsort steuerlich absetzen, müssen ab kommendem Jahr tiefer in die Tasche greifen. Wie das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 30. September 2013 mitteilte, bedingt der eigene Hausstand am heimischen Wohnort ab Januar 2014 eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten. Als finanzielle Beteiligung akzeptiert das Finanzamt nachgewiesene Barleistungen, die mehr als zehn Prozent der monatlich anfallenden Haushaltskosten ausmachen, etwa Miete, Nebenkosten, Ausgaben für Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs. Die Regelung gilt für Eigentümer wie für Mieter. Ausgenommen sind verheiratete Steuerpflichtige (Lohnsteuerklasse III, IV oder V), die gemeinsam mit dem Ehegatten in einer Wohnung leben.

Höhere Grunderwerbsteuer:
Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen ab 1. Januar tiefer in die Tasche greifen. Grund ist die erneute Anhebung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte. Dadurch verteuert sich der Erwerb einer 250.000 Euro teuren Eigentumswohnung um bis zu 3.750 Euro. Besonders steuerlastig ist der Immobilienerwerb künftig in Schleswig-Holstein. Dort steigt die Grunderwerbsteuer von 5,0 auf 6,5 Prozent. Fast genauso viel müssen Eigenheimkäufer in Berlin entrichten. Hier steigt die Abgabe auf 6,0 Prozent - ein Prozent mehr als bisher. Auch in Bremen und Niedersachsen klettert die Steuer, und zwar von 4,5 auf 5,0 Prozent.

 

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