Zum Thema Einlagensicherung sind die Banken verpflichtet, ihre Kunden einmal im Jahr zu informieren. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
15.01.2016 12:17 Uhr
FINANZWISSEN FÜR VERBRAUCHER

Einlagensicherung der Banken | Kunden erhalten Info zum Einlagensicherungssystem

FrankfurtamMain/Berlin, 15.01.2016 12:17 Uhr (Finanzredaktion)

Seit der großen Finanz­krise im Jahr 2008 wurden neue Rege­lungen im Einla­gen­si­che­rungs­system der Banken einge­führt. Bank­kunden erhalten aktuell Post mit einem Infor­ma­ti­ons­bogen zur gesetz­li­chen Einla­gen­si­che­rung.

Falls ein Bankinstitut nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, sind die Erfüllungsansprüche der Kunden in bestimmtem Umfang durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.

Grundsätzlich gilt: Falls eine Bank nicht in der Lage ist, Kundeneinlagen zurückzuzahlen, sind diese bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Sicherungsgrenze geschützt.

Die aktuelle Kundenmitteilung enthält laut Bankenverband grundsätzliche Informationen über das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems. Grundlage für diese Informationspflicht ist die Umsetzung der Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht.

Das für die privaten Banken zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde.

Da es in Deutschland das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, genossenschaftlichen Instituten (Bsp. Volksbanken) und den Sparkassen gibt, existieren teils auch unterschiedliche Verfahren zur Einlagensicherung.

(Quelle: Bankenverband / eigene Recherchen)

 

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