Einlagensicherung der Banken | Kunden erhalten Info zum Einlagensicherungssystem
FrankfurtamMain/Berlin, 15.01.2016 12:17 Uhr (Finanzredaktion)
Seit der großen Finanzkrise im Jahr 2008 wurden neue Regelungen im Einlagensicherungssystem der Banken eingeführt. Bankkunden erhalten aktuell Post mit einem Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung.
Falls ein Bankinstitut nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, sind die Erfüllungsansprüche der Kunden in bestimmtem Umfang durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Grundsätzlich gilt: Falls eine Bank nicht in der Lage ist, Kundeneinlagen zurückzuzahlen, sind diese bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Sicherungsgrenze geschützt.
Die aktuelle Kundenmitteilung enthält laut Bankenverband grundsätzliche Informationen über das für die Bank zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems. Grundlage für diese Informationspflicht ist die Umsetzung der Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht.
Das für die privaten Banken zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde.
Da es in Deutschland das Drei-Säulen-System aus privaten Banken, genossenschaftlichen Instituten (Bsp. Volksbanken) und den Sparkassen gibt, existieren teils auch unterschiedliche Verfahren zur Einlagensicherung.
(Quelle: Bankenverband / eigene Recherchen)
Finanzen Banken
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- BaFin ordnet Moratorium bei der North Channel Bank an
- Notenbank crasht Aktien | Anlegerprofis kaufen jetzt und machen Rendite
- Finanzen News | Robert Halver Analyse zum Aktienmarkt
- Robert Halver Aktienmarkt Analyse und Charttechnik DAX
- Investment Themen | Perspektiven für Börsen und Aktien in 2022
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2024 © FSMedienberatung