Gründungszuschuss der Arbeitsagentur | Existenzgründer bleiben selbstständig
Nürnberg, 09.11.2015 13:50 Uhr (Finanzredaktion)
Ende des Jahres 2011 wurde der Gründungszuschuss grundlegend umgestaltet. Insbesondere wurde er von einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt und das Budget erheblich gekürzt.
Knapp 90 Prozent der von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss Geförderten waren rund 18 Monate nach dem Beginn der Förderung noch selbstständig. 7,5 Prozent der ehemals Geförderten waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, weniger als 2,5 Prozent arbeitslos. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.
Nach der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 ist die Nachhaltigkeit der Gründungen damit leicht gestiegen. Vor der Reform lagen die entsprechenden Anteile bei rund 80 Prozent Selbstständigen, gut zehn Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und etwas über fünf Prozent Arbeitslosen.
Neben der Reform kommen aber ebenfalls andere Erklärungen in Betracht: „Die Verbesserungen der Nachhaltigkeit der Gründungen könnten auch auf eine günstigere konjunkturelle Lage zurückzuführen sein“, so die Arbeitsmarktforscher.
Während vor der Reform des Gründungzuschusses ein Rechtsanspruch auf die Förderung bestand, muss der Gründungswillige jetzt den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist. Die Förderung einer Existenzgründung kommt dabei erst dann in Betracht, wenn die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht aussichtsreich erscheint.
Mit der Reform strebte die Politik erhebliche Budgeteinsparungen an. Die Ausgabensparziele wurden auch erfüllt: Die Zahl der Geförderten sank von gut 130.000 im Jahr 2011 auf rund 20.000 im Jahr 2012 und damit um mehr als 80 Prozent, und auch die Ausgaben pro Gefördertem gingen im Zuge der Reform zurück. Die Ausgaben für den Gründungszuschuss verringerten sich von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2011 auf rund 220 Millionen im Jahr 2013.
Die Reform sollte zudem Mitnahmeeffekte reduzieren. Eine potenzielle Mitnahme liegt dann vor, wenn Arbeitslose auch ohne Förderung eine Gründung vorgenommen hätten und die Gründung auch ohne Förderung erfolgreich gewesen wäre.
Die IAB-Forscher stellen in ihrer Studie dazu fest, dass der Anteil von potenziellen Mitnahmen an allen geförderten Gründungen von 19 Prozent auf 28 Prozent zugenommen hat. Aufgrund der gesunkenen Förderzahlen ist gleichzeitig die absolute Zahl von potenziellen Mitnahmen gesunken. „Überträgt man die ermittelten Anteilswerte auf die Gesamtzahl der Geförderten in den Jahren 2009 und 2012, sind vor der Reform ca. 27.800 und nach der Reform ca. 5.700 geförderte Gründungen als potenzielle Mitnahmen einzustufen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher.
Den kompletten Forschungsbericht zum Thema Gründungszuschuss gibt es hier als pdf-Datei (externer Link).
(Quelltext: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB))
Arbeitsmarkt Fördermittel
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