Seit Wochen setzen Brandstifter in Berlin Fahrzeuge in Brand – und auch in anderen deutschen Großstädten gibt es immer wieder Trittbrettfahrer. Wer haftet bei Brandschäden im Fahrzeug? Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
05.09.2011 12:16 Uhr
VERSICHERUNGS TIPP

Hausratversicherung haftet bei verbrannten Gegenständen im Auto

Saarbrücken, 05.09.2011 12:16 Uhr (Finanzredaktion)

Seit Wochen setzen Brand­stifter in Berlin Fahr­zeuge in Brand – und auch in anderen deut­schen Groß­städten gibt es immer wieder Tritt­brett­fahrer. Wer haftet bei Brand­schäden im Fahr­zeug?

Brandschäden am eigenen Fahrzeug, einzelnen Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Springt die Versicherung ein, muss der Versicherte nicht mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der Regel wird nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Deshalb bei Neufahrzeugen am besten eine Kaskoversicherung mit einer möglichst langen Neupreisentschädigung vereinbaren.

Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy, Brille oder ein mobiles Navigationsgerät sind nicht über die Kaskoversicherung abgedeckt. Aber bei vielen Hausratversicherungen sind die dort versicherten Gegenstände, wenn sie vorübergehend im Auto liegen, bei einem Brand versichert.

Wird ein Wagen nicht angezündet, sondern mutwillig zerkratzt, verbeult oder mit Farbe beschmiert, zahlt nur die Vollkasko. Eine Ausnahme sind zerstörte Scheiben oder Scheinwerfer, hier springt auch die Teilkasko ein.

(Quelle/Text: CosmosDirekt)

 

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