Der Vertrag von Lissabon tritt heute - am 1. Dezember 2009 - in Kraft. Die EU-Kommission ist überzeugt, dass der neue Vertrag wesentliche Vorteile für die Bürger mit sich bringt und die Debatte über institutionelle Fragen auf absehbare Zeit beendet sein w Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

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01.12.2009 15:28 Uhr
LISSABON VERTRAG

Hintergründe und Reaktionen zum Inkrafttreten des Lissabon Vertrags

Brüssel, 01.12.2009 15:28 Uhr (redaktion)

Der Vertrag von Lissabon tritt heute - am 1. Dezember 2009 - in Kraft. Die EU-Kommis­sion ist über­zeugt, dass der neue Vertrag wesent­liche Vorteile für die Bürger mit sich bringt und die Debatte über insti­tu­tio­nelle Fragen auf abseh­bare Zeit beendet sein wird.

José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte das Inkrafttreten des Vertrags mit den Worten: „Der Vertrag von Lissabon rückt die Bürger in den Mittelpunkt des europäischen Projekts. Jetzt verfügen wir über eine angemessene institutionelle Grundlage und damit über die nötige Stabilität, um unsere ganze Energie auf die Dinge zu richten, die den Europäern wirklich wichtig sind“.

Der Vertrag von Lissabon ändert die geltenden EU- und EG-Verträge, ohne diese zu ersetzen. Er gibt der EU die rechtlichen Grundlagen und die Instrumente an die Hand, die sie braucht, um die künftigen Aufgaben bewältigen und den Erwartungen der Bürger gerecht werden zu können.

Er stärkt die Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der europäischen Politik. Ferner werden ihre Grundrechte in einer Charta festgeschrieben. Die EU wird besser gewappnet sein, um die an sie gestellten Erwartungen in den Bereichen Energie, Klimawandel, grenzüberschreitende Kriminalität und Einwanderung zu erfüllen. Auch wird sie in der Lage sein, ihre Stimme auf dem internationalen Parkett besser zu Gehör zu bringen.

Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen:

  • Mehr Demokratie, Offenheit und konkretere Rechenschaftspflicht der EU . Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Volksvertretungen erhalten im Gesetzgebungsverfahren ein größeres Gewicht. Die Bürger werden mitverfolgen können, was ihre Minister in den EU-Gremien beschließen, und die Möglichkeit haben, auf vorgeschlagene EU-Gesetze Einfluss zu nehmen.
  • Mehr Effizienz der EU durch handlungsfähige und gestraffte Institutionen. Beispielsweise verbessert der Vertrag die Fähigkeit der EU, gegen Kriminalität, Terrorismus und Menschenhandel vorzugehen, da er raschere und kohärentere Entscheidungsfindungen in Sachen Justiz, Freiheit und Sicherheit erlauben wird.
  • Mehr Rechte für die Europäerinnen und Europäer . Die Werte und Ziele der EU werden deutlicher als je zuvor festgeschrieben. Ferner werden die Grundrechtecharta und die EU-Verträge rechtlich gleichrangig sein.
  • Eine stärkere Stellung in der internationalen Politik . Neue Ämter werden zu mehr Kohärenz in den verschiedenen Bereichen der EU-Außenpolitik, wie der Diplomatie, der Sicherheit, dem Handel und der humanitären Hilfe, beitragen.
Zehn konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger Europas:
  • das Recht, die Kommission zu Gesetzgebungsvorschlägen aufzufordern („europäische Bürgerinitiative“)
  • mehr Schutz durch den neuen Status der Grundrechtecharta,
  • diplomatischer und konsularischer Beistand für alle EU-Bürger bei befristeten und unbefristeten Auslandsaufenthalten,
  • gegenseitige Unterstützung bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden,
  • neue Handlungsmöglichkeiten in grenzübergreifenden Angelegenheiten wie Energiepolitik, Zivilschutz oder Gesundheitsgefahren,
  • gemeinsames Vorgehen gegen internationale Menschenschmuggler-Banden,
  • gemeinsame Regeln gegen Asyltourismus, d.h. Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten,
  • Terrorbekämpfung durch Einfrieren von Vermögenswerten,
  • eine demokratischere politische Willensbildung (durch Stärkung der Rolle des Europäischen und der nationalen Parlamente),
  • Möglichkeit der finanziellen Soforthilfe für Drittländer.
Der Weg zum Vertrag von Lissabon:
Juni 2007: Der Europäische Rat beauftragt eine Regierungskonferenz mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der bestehenden Verträge.

Juli bis Oktober 2007: Regierungskonferenz.

Auf der informellen Tagung des Europäischen Rats vom 18./19. Oktober 2007 wird der neue Vertrag angenommen.

12. Dezember 2007: Proklamation der Grundrechtecharta durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.

13. Dezember 2007: Unterzeichnung des neuen Vertrags in Lissabon.

Dezember 2007 - November 2009: Ratifizierung des Vertrags in den 27 Mitgliedstaaten.

1. Dezember 2009: Inkrafttreten des Vertrags.

Alles rund um den Lissabon-Vertrag finden Sie hier (externer Link zur EU).

 

Weiterführender Link: http://europa.eu/lisbon_treaty


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