Die durch die Banken- und Finanzkrise in Leidenschaft gezogene HSH Nordbank hat eine Genehmigung zur Aufstockung von Beihilfen erhalten. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
19.10.2015 16:37 Uhr
BANKEN IN DER FINANZKRISE

HSH Nordbank | EU genehmigt Garantierahmen von 10 Mrd. Euro

Düsseldorf, 19.10.2015 16:37 Uhr (Finanzredaktion)

Im Beihil­fe­ver­fahren vor der EU-Kommis­sion haben die öffent­li­chen Anteils­eigner der HSH Nord­bank und die Brüs­seler Behörde eine posi­tive Grund­satzei­ni­gung erzielt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Thorsten Albig und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz haben sich heute (Montag) in Brüssel auf eine Lösung zur Restrukturierung der HSH Nordbank verständigt.

Damit kann die Kommission die Aufstockung der öffentlichen Garantie beider Bundesländer für die Bank von 7 auf 10 Mrd. Euro genehmigen. Die heute gefundene Lösung sieht erstens eine Spaltung der Bank in eine Holdinggesellschaft, welche die meisten Vergütungsbestandteile der Verlustgarantie übernehmen wird, und eine operative Gesellschaft, welche die laufenden Geschäfte der Bank weiterführen wird, vor. Zweitens wird die operative Gesellschaft nachfolgend in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren privatisiert - sprich verkauft.

HSH Nordbank Aktionärsstruktur

Für die Privatisierung der operativen Gesellschaft ist eine Frist von 24 Monaten ab der verbindlichen Entscheidung der EU-Kommission vorgesehen; diese erwartet die Bank für das erste Halbjahr 2016. Bei Verzögerungen aus nicht unter Kontrolle von Bank und Ländern stehenden Gründen kann die Frist um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen nach der Privatisierung einen Anteil von 25 Prozent für bis zu vier Jahre behalten.

Ein zentraler Punkt der Verständigung mit der EU-Kommission ist die künftige Struktur der Garantiegebühren, einhergehend mit der Etablierung einer Holdinggesellschaft und einer operativen Tochtergesellschaft, die alle derzeitigen Geschäfte weiterführt. Letztere wird so erheblich entlastet von den Garantiegebühren, denn die von ihr zu leistende Grundprämie für die Bereitstellung des Garantierahmens beträgt pro Jahr künftig 2,20 Prozent statt bisher 4,00 Prozent in bar. Diese wird an die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nicht mehr auf 10 Mrd. Euro, sondern ausschließlich auf den im Zuge der Inanspruchnahme sinkenden, nicht gezogenen Teil der Garantie entrichtet.

Die Grundprämie von derzeit 400 Mio. Euro wird nach vollständiger Umsetzung der Portfoliotransaktionen planmäßig auf jährlich etwa 100 Mio. Euro sinken. Die bisherige Zusatzprämie entfällt in der neuen Struktur für die operative Gesellschaft. Im Detail werden die Länder Portfolien in einer Größenordnung von bis zu 6,2 Mrd. Euro zu Marktpreisen übernehmen, ein Volumen von zusätzlich 2 Mrd. Euro notleidender Kredite kann die Bank am Markt veräußern. Somit sinkt das Volumen der leistungsgestörten Kredite – oder Non Performing Loans – von derzeit gut 15 Mrd. Euro um mehr als die Hälfte. Darüber hinaus wird die Bank wie bereits seit Jahren ihre Altlasten kontinuierlich weiter reduzieren.

Im Jahr 2011 hatte die EU Kommission der HSH Beihilfen bestätigt.

(Quelle: HSH Nordbank / EU Kommisson)

 

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