Vorsorgliche Aussetzung des Handels in der Laurèl Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-Swaps an der Börse Frankfurt. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
14.08.2017 15:42 Uhr
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Laurèl GmbH Anleihe wird an der Börse Frankfurt ausgesetzt

Frankfurt am Main, 14.08.2017 15:42 Uhr (Finanzredaktion)

Die Frank­furter Wert­pa­pier­börse hat heute beschlossen, den Handel in der Laurèl-Anleihe (ISIN: DE000A1RE5T8) mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 auszu­setzen.

Hintergrund hierfür ist der Umstand, dass die Beschwerdefrist gegen den am 31. Juli 2017 vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplan mit Ablauf des 14. August 2017 endet. Sollten innerhalb dieser Frist keine Beschwerden eingereicht werden, wird der Insolvenzplan mit Wirkung zum 15. August 2017, 0:00 Uhr, rechtskräftig.

Mit dem Eintritt der Rechtskraft werden die Anleihen auf Grund des in dem Insolvenzplan vorgesehenen sogenannten "Debt-Equity-Swaps" auf Grund der Gestaltungswirkung des Insolvenzplans gemäß § 398 BGB automatisch, d. h. ohne dass es einer weiteren Handlung der Anleihegläubiger bedarf, auf das Bankhaus Gebr. Martin als Abwicklungsstelle übertragen. Im Gegenzug erhalten die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim, die sämtliche Anteile an der Laurèl GmbH hält und als Holding AG fungieren wird.

Zur Sicherstellung des auch buchungstechnischen Nachvollzugs des Debt-Equity-Swaps sind daher eine vorsorgliche Aussetzung des Börsenhandels sowie ebenfalls auch eine Sperrung der Anleihe bei der Clearstream mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 erforderlich geworden.

Da das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht München ist und der 15. August 2017 in Bayern ein Feiertag ist, wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erst am 16. August 2017 darüber informieren können, ob der Insolvenzplan mangels Eingang von Beschwerden rechtskräftig geworden ist.

(Quelle: DGAP - EQS Group AG)

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