Dabei handelt es sich um mindestens 500 Millionen Euro, die die Deutsche Post zu unrecht erhalten haben soll. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
25.01.2012 19:50 Uhr
BEIHILFEN FÜR DIE DEUTSCHE POST

EU-Kommission fordert von der Deutschen Post Millionen Euro Beihilfen zurück

Brüssel/Bonn, 25.01.2012 19:50 Uhr (EU Redaktionsteam)

Dabei handelt es sich um mindes­tens 500 Millionen Euro, die die Deut­sche Post zu unrecht erhalten haben soll.

Die Beihilfen sollen an den deutschen Staat zurück gezahlt werden. Das entschied die Europäische Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel. Andere deutsche Staatsbeihilfen für die Post in Milliardenhöhe akzeptierte sie hingegen. Bei der Rückforderung von 500 Millionen bis 1 Milliarde Euro geht es um Subventionen für die Pensionskosten für Beamte des ehemaligen Staatsunternehmens.

Im Einklang mit früheren Beihilfefällen hat die Kommission geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben Subventionen seit 1995 kamen der Deutschen Post auch erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten.

Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung hat die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkunden-Bankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. Die Kommission hat deshalb die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro für den Zeitraum ab 2003 angeordnet. Die genaue Höhe müssen nun die deutschen Behörden berechnen.

Akzeptiert hat die Kommission dagegen von 1990 bis 1995 gezahlte Ausgleichszahlungen an die Deutsche Post von rund 5,6 Mrd. Euro für die mit ihren gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbundenen Kosten. Diese deckten lediglich die Kosten ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ab und führten zu keiner Überkompensierung.

(Quelle: EU-Kommission)

 

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  • Staatsbeihilfen
 
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