EU-Kommission prüft Beihilferegeln für Dortmunder Flughafen
Brüssel, 22.03.2012 08:48 Uhr (EU Redaktionsteam)
Die EU-Kommission untersucht in einem Prüfverfahren die Neue Entgeltordnung (NEO) für Fluggesellschaften, die den Dortmunder Flughafen nutzen. Sie möchte klären, ob gegen EU-Beihilferegeln verstoßen und Fluggesellschaften ein unangemessener Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wird.
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung bestimmter finanzieller Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Flughäfen Charleroi (Belgien), Angoulême (Frankreich) und Dortmund (Deutschland) eingeleitet. Die Verfahren erstrecken sich auch auf Rabatte sowie auf Marketingverträge, die die jeweiligen Flughäfen mit einigen der dort tätigen Luftfahrtgesellschaften geschlossen haben. Geprüft wird, ob diese Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Ein bereits im Dezember 2002 eingeleitetes Verfahren, das bestimmte Vorteile betrifft, die der Billigfluggesellschaft Ryanair gewährt wurden, als sie ihre Basis auf dem Flughafen Charleroi einrichtete, ist nun von der Kommission ausgeweitet worden. Außerdem leitete sie zwei neue Prüfverfahren ein, in denen sie sich mit der Finanzierung der Flughäfen Angoulême und Dortmund befasst.
Dortmund (DTM) ist ein Regionalflughafen in Nordrhein-Westfalen. Die Kommission hatte bereits 2007 ein eingehendes Prüfverfahren zur öffentlichen Finanzierung dieses Flughafens sowie der für die Fluggesellschaften geltenden Entgeltordnung eingeleitet (siehe hier). Jetzt wurde eine zweite Untersuchung eröffnet, die staatliche Garantien zugunsten des Flughafens und die 2009 eingeführte Neue Entgeltordnung (NEO) zum Gegenstand hat. Die Kommission befürchtet, dass die NEO den Fluggesellschaften, die den Dortmunder Flughafen nutzen, einen unangemessenen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnte.
(Quelle: EU-Kommission)

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