Die Rechte der Kunden während des Bahnstreisk der GDL und wichtige Informationen für Bahnreisende von der Verbraucherzentrale NRW. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
06.11.2014 10:53 Uhr
REISERECHT FÜR BAHNKUNDEN

GDL Streik: Verbraucherzentrale NRW über Rechte und Sonderfahrpläne

Düsseldorf, 06.11.2014 10:53 Uhr (Regionalredaktion)

Mitt­ler­weile geht die Deut­sche Bahn AG juris­tisch gegen den Streik der Loko­mo­tiv­führer vor. Sie hat beim Arbeits­ge­richt Frank­fur­t/­Main den Erlass einer einst­wei­lige Verfü­gung bean­tragt. Für Bahn­kunden stellen sich andere Fragen. Welche Rechte habe ich und wo fährt even­tuell doch eine Bahn?

Die Verbraucherzentrale NRW informiert über einen Sonderfahrplan und über die Rechte von Bahnreisenden.

Vorab: Wer seinen Arbeitsplatz nicht zur vorgesehenen Zeit erreicht, ist verpflichtet, die verstrichene Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Stunden Urlaub zu nehmen. Es empfiehlt sich deshalb, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu vereinbaren. Gegebenenfalls müssen sich Beschäftigte um eine alternative Fahrmöglichkeit bemühen, etwa über www.mitfahrgelegenheit.de oder www.drive2day.de. Ein Grund für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung besteht jedoch nicht.

In NRW geben fast alle Verkehrsunternehmen eine Mobilitätsgarantie. Auch bei geringeren Verspätungen und Zugausfällen erstatten sie die Kosten für eine alternative Fahrtvariante. Einen Anspruch darauf haben Fahrgäste aber nicht bei Streik, Bombendrohung und auch nicht bei Unwetter und Naturgewalt. Denn die Garantie fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Dennoch sollten Reisende durchaus versuchen, diese Garantie in Anspruch zu nehmen – etwa wenn ihre S-Bahn durch den Lokführerstreik nicht fährt.

Weitere Informationen bietet die Sonderseite im Internet der Verbraucherzentrale NRW.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

 

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