Niedersachsen soll auch künftig unliebsame Entscheidungen bei Europas führendem Autokonzern Volkswagen blockieren können. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
22.05.2008 11:10 Uhr
VW-GESETZ

Niedersachsen behält Sperrminorität bei Volkswagen

Hannover, 22.05.2008 11:10 Uhr (redaktion)

Nieder­sachsen soll auch künftig unlieb­same Entschei­dungen bei Europas führendem Auto­kon­zern Volks­wagen blockieren können.

Das sieht die Neufassung des VW-Gesetzes vor, auf das sich die Koalition nach längeren Diskussionen nun verständig habe, sagte ein Regierungsvertreter am Donnerstag zu Reuters. Damit habe sich Justizministerin Brigitte Zypries gegen Bedenken von Wirtschaftsminister Michael Glos durchgesetzt.

Niedersachsen ist nach Porsche zweitgrößter Aktionär bei VW mit einem Stimmanteil von gut 20 Prozent. Da wichtige Entscheidungen nach der Novelle einer Hauptversammlungsmehrheit von 80 Prozent plus einer Stimme bedürfen sollen, ist die Zustimmung des Landes notwendig. Über die Neufassung des Gesetzes könnte Kabinett schon nächste Woche befinden. Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus vor, dass bei VW weiterhin Produktionsstätten nicht ohne die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat verlagert werden können.

Gegen die Vorschläge von Zypries für die Gesetzesnovelle, die nun offenbar zum Tragen kommen, hatten sich neben Glos auch Porsche, Volkswagen selbst sowie weitere Vertreter der Wirtschaft ausgesprochen. Dagegen habe die Justizministerin Unterstützung von Kanzlerin Angela Merkel und Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff erhalten. Von Porsche war zunächst keine Stellungnahme zur Neufassung des VW-Gesetzes erhalten.

Diese war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst zentrale Punkte des VW-Gesetzes gekippt hatte. Das höchste EU-Gericht hatte die Begrenzung des Stimmrechts für die Aktionäre auf 20 Prozent unabhängig von ihrem Kapitalanteil abgelehnt. Dieses Instrument schützte Volkswagen in besonderer Weise vor unliebsamen Übernahmen.

(ThomsonReuters)
(Foto: Nds. Staatskanzlei,dpa)

 

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