Durch das Kreditregister AnaCredit der EZB sollen zukünftige Finanzrisiken reduziert werden. Doch ist der Meldeumfang selbst auf EU-Ebene umstritten. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
25.02.2016 15:43 Uhr
KREDITREGISTER DER EZB

Melderegister für Kredite - Durch AnaCredit zum gläsernen Kreditnehmer?

Frankfurt/Brüssel, 25.02.2016 15:43 Uhr (Frank Schulz)

Die Euro­päi­sche Zentral­bank (EZB) plant, ab 2018 Kredit­daten zunächst von Unter­nehmen und später womög­lich auch von Privat­per­sonen in einem zentralen Register zu sammeln, um mögliche Kredi­tri­siken im Finanz­system früh­zeitig zu erkennen.

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Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

AnaCredit steht für "Analytical Credit Datasets". Laut Bundesbank "... sollen die flexibel auswertbaren Datenbestände innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) statistischen und bankaufsichtlichen Zwecken, aber auch der Finanzstabilität und Geldpolitik dienen." So die offizielle Redewendung.

Worum es geht

Die Europäische Zentralbank (EZB) bereitet derzeit ein zentrales Kreditregister (Analytical Credit Dataset, AnaCredit) vor, das durch ein äußerst aufwendiges Meldesystem für Kreditdaten befüllt werden soll. Danach sollen die Kreditinstitute ab 2018 bereits Kredite über einem Schwellenwert von 25.000 Euro mit jeweils über 100 Einzelmerkmalen wie etwa Jahresumsatz, Wohnort oder Zahlungsverhalten melden. Gibt es Probleme bei den Zahlungen, sollen solche Daten sogar schon für Kredite ab 100 Euro gemeldet werden. Bislang gilt in Deutschland für solche Kreditdaten eine Schwelle von einer Million Euro. Die Meldeverpflichtungen sollen in weiteren Phasen sukzessive ausgedehnt werden.

AnaCredit ist in der Bankenbranche vor allem aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen zur Bereitstellung der Daten ein Thema. Das nachfolgende Schaubild der BearingPoint Software Solutions GmbH zeigt die Dimension für die IT-Abteilungen der Banken auf.

AnaCredit BearingPoint Schaubild

AnaCredit - So viele Daten wie möglich bitte!

Nach Ansicht von Markus Ferber, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, schießt die EZB mit ihrem Vorhaben weit über das Ziel hinaus. Er wehrt sich gegen immer härtere nicht nachvollziehbare Auflagen für kleine Institute und fordert eine grundsätzliche Überarbeitung von AnaCredit.

Ferber: „Wir fordern die EZB auf, den Vorschlag zur Einrichtung der Kreditrisikodatenbank unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips noch einmal grundsätzlich zu überarbeiten und dabei insbesondere auf angemessene Schwellenwerte zu achten, um den administrativen Aufwand insbesondere für kleinere Institute in engen Grenzen zu halten.“

Das Argument, die EZB benötige die Daten für eine effektivere Geldpolitik, lässt der CSU-Finanzexperte nicht gelten: „Fakt ist, ein kleiner Mittelstandskredit oder ein Privatkredit für ein Auto stellen mit Sicherheit kein Risiko für das ganze Finanzsystem dar. Diese Kredite geht die europäische Aufsicht im Prinzip gar nichts an“, so der CSU-Finanzexperte. „Angesichts der datenschutzrechtlichen Bedenken, den hohen administrativen Aufwand für die betroffenen Institute und dem geringen Mehrwert muss das Projekt AnaCredit grundsätzlich auf den Prüfstand. Hier stimmt weder die Verhältnismäßigkeit, noch steht den strengen Meldepflichten ein entsprechender Nutzen gegenüber“, so Markus Ferber nach dem Votum im Europäischen Parlament.

Kosten der Banken würde Kunde tragen

Die Anforderung der EZB an die Banken beinhaltet unter anderem bewilligte als auch abgelehnte Kredite zu melden. Bei Letzteren muss gemeldet werden, ob der Kredit nicht zustande kam, weil der Antragsteller den Konditionen nicht zugestimmt hat, oder ob die Ablehnung aufgrund schlechter Bonität durch das Institut zustande kam. Neben der vollständigen Adresse sollen auch Informationen übermittelt werden, ob eine Insolvenz vorliegt oder ein Konkursverfahren eröffnet wurde. (Bank-Verlag GmbH).

Nochmal Markus Ferber: „Die bisher geplanten Meldegrenzen würden dazu führen, dass Kreditinstitute de facto alle Kredite inklusive aller detaillierter Kreditmerkmale entweder melden oder zumindest die entsprechenden Daten für den Fall vorhalten müssen, dass eine Wertminderung eintritt und die verschärften Meldeschwellen greifen. Einem solchen administrativen Aufwand steht meines Erachtens kein verhältnismäßiger Informationsgewinn über Risiken im Finanzsystem gegenüber. Und selbstverständlich stellt sich bei der Akkumulierung solcher Datenberge auch immer die Frage, ob der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist.“

"Aufwendige Melde- und Dokumentationspflichten sind für große Investmentbanken mit riskantem Geschäftsmodell richtig und sinnvoll, aber bedeuten für kleine Institute einen überzogenen bürokratischen Mehraufwand und unnötige Kosten für den Bankkunden“, so Ferber abschließend.

(Quellen: Bank Verlag GmbH / Markus Ferber / EZB / Bundesbank / BearingPoint)

 

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1 Kommentar »
 
07.03.16 23:51 Uhr
Factchecker
Meldung von nicht zustande gekommenen Krediten
Aus welcher Quelle kann denn die Aussage belegt werden, dass auch Kredite gemeldet werden müssen, die nicht zustande gekommen sind, weil eine Ablehnung aufgrund schlechter Bonität erfolgt ist? Hier fehlt doch die vertragliche Grundlage für ein Kreditverhältnis.

Generell sollte angemerkt werden, dass eine Einbeziehung von natürlichen Personen zunächst gar nicht erfolgt.


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