Mittelstand soll durch Änderung der Bilanzrichtlinie entlastet werden
Berlin/Brüssel, 10.03.2010 15:59 Uhr (redaktion)
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen.
Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 EUR und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.
"Im Interesse des deutschen Mittelstandes möchten wir kleinen Unternehmen die Bilanzierung erleichtern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie weist den richtigen Weg. Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit bekommen, Kleinstunternehmen vom europäischen Bilanzrecht auszunehmen. Ein Erfolg auf europäischer Ebene würde uns in Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG, " so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Stellungnahme.
(Quelle: EU und BMJ)
(Foto: Paul Georg Meister;PIXELIO)
Mittelstand Steuern Recht EU
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- Tipp für Unternehmer: Die richtige Vorbereitung für das Bankgespräch
- SEPA-Initiative wird schneller im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
- Unternehmerpersönlichkeiten treten dem Board International des DIHK bei
- Konferenz beschäftigt sich mit Anforderungen an kleine Rechtsabteilungen
- Unternehmensberater für den Mittelstand mit Gütesiegel Top-Consultant gekürt
- Das Praxismagazin für FinanzthemenOnlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2010 © SCHULZMedienberatung



Studie Private Equity: Familienunternehmer entdecken Finanzinvestoren. Durch die Kreditkrise gibt es durchaus Vorteile von Minderheits-Beteiligungen durch die Geldgeber. 