Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

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10.03.2010 15:59 Uhr
MITTELSTAND UND POLITIK

Mittelstand soll durch Änderung der Bilanzrichtlinie entlastet werden

Berlin/Brüssel, 10.03.2010 15:59 Uhr (redaktion)

Nach dem Vorschlag der EU-Kommis­sion sollen die Mitglieds­staaten die Option erhalten, Klein­st­un­ter­nehmen aus dem Anwen­dungs­be­reich der Vorschriften zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nien heraus­zu­nehmen.

Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 EUR und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).

Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.

"Im Interesse des deutschen Mittelstandes möchten wir kleinen Unternehmen die Bilanzierung erleichtern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie weist den richtigen Weg. Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit bekommen, Kleinstunternehmen vom europäischen Bilanzrecht auszunehmen. Ein Erfolg auf europäischer Ebene würde uns in Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG, " so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Stellungnahme.

(Quelle: EU und BMJ)
(Foto: Paul Georg Meister;PIXELIO)

 

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