Die neue Bundesregierung hat große Pläne. Einen ersten Teil hat sie bereits in die Tat umgesetzt: So beschloss sie höhere Förderung für Familien und Steuervergünstigungen für Erben. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

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30.11.2009 12:46 Uhr
STEUERREFORM IM JAHR 2010

Postbank AG zeigt Finanztrends für die Bundesbürger im Jahr 2010 auf

Bonn/Berlin, 30.11.2009 12:46 Uhr (redaktion)

Die neue Bundes­re­gie­rung hat große Pläne. Einen ersten Teil hat sie bereits in die Tat umge­setzt: So beschloss sie höhere Förde­rung für Fami­lien und Steu­er­ver­güns­ti­gungen für Erben. Weitere Entlas­tungen, etwa durch eine umfas­sende Steu­er­re­form, stehen aller­dings noch in den Sternen.

Doch nicht nur die neue Regierung verteilt Geschenke, die bisherige CDU/SPD-Regierung verabschiedete sich ebenfalls mit milliardenschweren Steuervergünstigungen. So ermöglicht das schwarz/rote Bürgerentlastungsgesetz künftig die komplette steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Zugleich wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer angehoben und der Verlauf der Steuertarife geglättet. In vielen Fällen bleibt künftig unterm Strich mehr Netto. Auf welche Veränderungen im neuen Jahr müssen sich die Bundesbürger einstellen?

Steuererleichterungen

Volle Krankenkassenbeiträge absetzbar
Ab 2010 greifen Steuerentlastungen von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr, die noch die alte Bundesregierung beschlossen hat. Wichtigster Punkt darin: Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Regelung gilt für alle Basis-Tarife in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung, inklusive etwaiger Zusatzbeiträge. Außerdem sind sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen. Nicht absetzbar ist zusätzlicher Krankenschutz, der über die Basisversorgung hinausgeht. Hierzu zählen Wahl- und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzlichen Zahnschutz beinhalten. Die Entlastungen werden bereits ab Januar 2010 wirksam, denn sie fließen in die monatliche Lohnsteuerberechung ein.

Zusätzlicher Vorsorgeaufwand nur noch begrenzt anerkannt
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, sind künftig nur eingeschränkt absetzbar. Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge - etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung - bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.

Neue Grundfreibeträge
Die Vorgängerregierung hat gleich zweimal den Grundfreibetrag erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind, von 7.664 Euro auf 7.834 Euro. Ehepaare bleiben bis zu einem Einkommen von 15.669 Euro steuerfrei. Eine zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Dann erhöht sich der Grundfreibetrag um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich entstehende Steuerbelastung geringer aus.

Steuerklassenwahl
Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.

Höherer Unterhalt absetzbar
Expartner: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an.

Bedürftige Angehörige: Derzeit erkennt das Finanzamt Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten bis zur Höhe von 7.680 Euro pro Jahr an. Ab 2010 steigt dieser Betrag auf 8.004 Euro. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

 

Weiterführender Link: www.postbank.de


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