Die neue Bundesregierung hat große Pläne. Einen ersten Teil hat sie bereits in die Tat umgesetzt: So beschloss sie höhere Förderung für Familien und Steuervergünstigungen für Erben. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

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30.11.2009 12:46 Uhr
STEUERREFORM IM JAHR 2010

Postbank AG zeigt Finanztrends für die Bundesbürger im Jahr 2010 auf

Bonn/Berlin, 30.11.2009 12:46 Uhr (redaktion)

Familienförderung

Höheres Kindergeld
Ein erstes positives Zeichen setzte die neue schwarz/gelbe Bundesregierung mit der Erhöhung des Kindergeldes bzw. der Kinderfreibeträge. Familien sollen um knapp fünf Milliarden Euro entlastet werden. Dazu wird das Kindergeld pro Kind und Monat ab 2010 um monatlich 20 Euro steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 184 Euro, das dritte Kind 190 Euro. Das vierte und jedes weitere Kind profitiert künftig von 215 Euro monatlich. Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben. Die entsprechenden Gesetzesänderungen befinden sich in Vorbereitung. Die Anhebung des Grundfreibetrags brachte auch eine Erhöhung der kindergeldunschädlichen Einkünfte für volljährige Sprösslinge. Kindergeld und Kinderfreibeträge sind 2010 erst dann verloren, wenn Jugendliche über 18 Jahre Einkünfte und Bezüge von über 8.004 Euro jährlich haben.

Etwas vage sind derzeit noch die Aussichten für die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder zu Hause selbst betreuen. Geplant sind hier 150 Euro pro Monat, die entweder als Bargeld oder Bildungsgutschein ausgezahlt werden sollen.

Sozialversicherungsbeiträge

Steigende Beitragsbemessungsgrenzen
In einer ihrer letzten Amtshandlungen hat die alte Bundesregierung höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen beschlossen. Grundlage dafür ist das gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen im Jahr 2008. Löhne und Gehälter sind vergangenes Jahr um durchschnittlich 2,25 Prozent gestiegen - entsprechend sind die Sozialversicherungswerte anzupassen. Konkret bedeutet dies:

Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird ab 2010 bundesweit um 100 Euro steigen. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5.500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent müssen Gutverdiener mit einer Mehrbelastung von 9,95 Euro im Monat rechnen. Noch einmal soviel steuert der Arbeitgeber bei.

Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erhöhte die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat. Bei unveränderten Beitragssätzen müssen Gutverdiener mit eigenen Zusatzkosten von 5,93 Euro monatlich rechnen, Arbeitgeber zahlen zusätzlich 5,25 Euro.

Versicherungspflichtgrenze: Angehoben wurde zudem die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 2010 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.050 Euro. Nur wer höhere Einkünfte hat, darf - unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen - in eine Privatkasse wechseln.

 

Weiterführender Link: www.postbank.de


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