2015 wird die neue Gesundheitskarte Pflicht. Die alte Krankenversicherungskarte (KVK) ohne Chip und Foto hat Ende des Jahres endgültig ausgedient. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
22.12.2014 10:53 Uhr
ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Krankenkassen: 2015 wird die neue Gesundheitskarte Pflicht

Düsseldorf, 22.12.2014 10:53 Uhr (Finanzredaktion)

Neun Jahre später als ursprüng­lich geplant wird die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte nun Pflicht. Die alte Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte (KVK) ohne Chip und Foto hat Ende des Jahres endgültig ausge­dient. Vom 1. Januar 2015 an gilt in Deutsch­land nur noch die neue elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte (eGK).

Die elektronische Gesundheitskarte sollte die alte Krankenkassenkarte ablösen und eine Art elektronische Krankenakte sein – inklusive Speicherkarte für Röntgenbilder und Notfallpass. Technisch erwies sich das Projekt als schwierig; zudem gab es Datenschutzbedenken. Die elektronische Gesundheitskarte enthält daher nur die Stammdaten, also Name, Adresse, Geburtsdatum und Krankenversicherungsnummer.

Alte Gesundheitskarte nicht mehr gültig

Am 1.1. des neuen Jahres verlieren die alten Krankenversicherungskarten ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Wer ohne neue eGK einen Arzttermin wahrnimmt, muss dann theoretisch damit rechnen, dass der Arzt ihm eine Privatrechnung schickt. Eigentlich sollte die eGK schon 2014 endgültig eingeführt werden. Der GKV-Spitzenverband hatte sich dann mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Übergangsfrist bis zum 30. September geeinigt. Anfang Juli hatten allerdings sechs bis acht Prozent der Versicherten noch immer keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt. Darum war der Umtausch ins Stocken geraten und die Kassen mussten die Geltungsdauer der alten Karten verlängern. Hartnäckige Verweigerer müssen sich nun in der Praxis aber tatsächlich auf Unannehmlichkeiten und Lauferei einstellen.

B]Nur ausnahmsweise ohne Foto

Grundsätzlich sind Kassenpatienten dazu verpflichtet, ein aktuelles Foto bei ihren Kassen abzugeben – sei es per Post, per Internet oder indem der Kunde bei einer Geschäftsstelle der Kasse vorbeigeht und sich fotografieren lässt. Ein biometrisches Bild, wie für den Personalausweis oder Reisepass, ist allerdings nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass der Versicherte zu erkennen ist. Ausnahmen gibt es für Kinder bis 15 Jahre, für Menschen mit Pflegestufe oder wenn die Religion ein Foto verbietet. Diese Versicherten bekommen ihre Gesundheitskarte auch in Zukunft ohne Lichtbild.

Datenschutz

Wer in Zeiten von Datensammelwut und Abhörskandalen der internationalen Geheimdienste skeptisch bleibt, kann sich zunächst einmal trösten: An der elektronischen Gesundheitskarte ist bislang nur das Foto neu, so ARAG Experten. Später einmal soll die Karte eine Art Zugangsschlüssel zu elektronischen Patientenakten und Arztbriefen sein – in einem vernetzten System von Medizinern, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen. Das ist aber technisch, wie eingangs erwähnt, noch nicht ausgereift. Außerdem sollen die elektronischen Gesundheitskarten nur nachgerüstet werden, wenn der Patient damit einverstanden ist.

(Quelle: ARAG SE)

 

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