Die EU Kommission plant umfangreiche Abschreckungsmaßnahmen gegen Steuerberater und Intermediäre, die zur Steuerflucht beraten. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
10.11.2016 15:23 Uhr
EU KONSULTATION ZUR STEUERFLUCHT

Steuerhinterziehung: EU plant Maßnahmen gegen Steuerberater und Intermediäre

Düsseldorf, 10.11.2016 15:23 Uhr (Frank Schulz)

Die EU Kommis­sion will hart gegen Berater vorgehen, die ihren Mandanten zur Steu­er­hin­ter­zie­hung verhelfen. Es sind Abschreckungs­maß­nahmen gegen Steu­er­be­rater und Vermittler geplant.

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Dazu wurde heute eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die EU gegen Berater und Intermediäre vorgehen soll, die Hilfe bei der Steuerhinterziehung und -umgehung leisten.

Wie die EU Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung dargelegt hat, will sie mehr Licht in die Tätigkeit von Steuerberatern bringen. Außerdem soll über wirksame Abschreckungsmaßnahmen nachgedacht werden, die sich sowohl gegen jene richten, die aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen, als auch gegen jene, die sie nutzen.

Der Kommission geht es bei der Konsultation insbesondere darum, wie eine verpflichtende Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt werden könnte. Diese würde Intermediäre verpflichten, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD-Leitlinien (BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung widerspiegeln. Die öffentliche Konsultation wird zu entscheiden helfen, ob es angemessen ist, verbindliche Regeln auf EU-Ebene einzuführen, und welches Rechtsinstrument dafür gegebenenfalls zum Einsatz kommen sollte. Die Konsultationsfrist endet am 16. Februar 2017.

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Komplexe Finanzierungsmodelle und undurchsichtige Unternehmensstrukturen entstehen nicht durch Zufall: Manche Intermediäre haben sie gleichsam zu einer Kunstform erhoben. Diese Fachleute bieten ihren Kunden Möglichkeiten, Schlupflöcher aggressiv zu nutzen oder Gewinne zu verlagern, um so in erheblichem Umfang Steuern zu sparen. Mit unserer heutigen Konsultation wollen wir ausloten, wie Intermediäre davon abgehalten werden können, solche Modelle zu entwickeln, und wie unsere Mitgliedstaaten mehr Erkenntnisse und Informationen erhalten können, damit sie solchen Praktiken einen Riegel vorschieben können.“

Wer sind Intermediäre?

Viele Unternehmen und Privatpersonen lassen sich von Intermediären Finanzierungsmodelle entwerfen, mit denen sie weniger Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Solche Intermediäre können Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Finanz- und Anlageberater, Finanzinstitute, Versicherungsvermittler und Mittelsmänner sein, die Unternehmen gründen („Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften“). Durch die von diesen Intermediären entwickelten Modelle gehen dem Fiskus vielfach Steuereinnahmen verloren.

Mehr Informationen zur Konsultation in englischer Sprache bietet dieser Link zur EU-Komission.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


(Quelle: EU Kommission)

 

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