Vermögensverwalter stellen Konstrukt der Entschädigungseinrichtung in Frage
Frankfurt/Main, 30.09.2010 10:07 Uhr (Finanzredaktion)
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) sieht sich in seiner Position bestärkt, dass das derzeitige Konstrukt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) dauerhaft nicht tragfähig ist.
Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die EdW zuständig. Die EdW ist als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) errichtet.
Die Mittel für die Durchführung von Entschädigungen sowie zur Erstattung der Verwaltungskosten der KfW werden durch Beiträge der zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen erbracht.
Und genau darum geht es: Die Beitragserhebung sei dadurch gekennzeichnet, dass sich die besser informierten Institute durch eine Lücke im Beitragsrecht und durch geschickte Bilanztechniken einer Inanspruchnahme weitgehend entziehen könnten. „Die Zeche sollen nun die weniger bilanztaktisch agierenden Mitglieder zahlen. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Ziel einer nachhaltigen und tragfähigen Entschädigungseinrichtung“, so Dr. Nero Knapp, Verbandsjustiziar des VuV.
Nach Ansicht des Juristen müsse das zuständige Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Rückzahlungsfrist der ersten Kredittranche in Höhe von 20 Millionen Euro über die Frist zum 30. September 2010 hinaus verlängern, um die Zahlungsfähigkeit der EdW sicherzustellen. Das BMF hatte der EdW 2008 einen Kredit über 128 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um geprellte Anleger im Schadenfall Phoenix Kapitaldienst zu entschädigen. Über Sonderzahlungen versucht die EdW jetzt ihrerseits, diesen Kredit von ihren Mitgliedern einzufordern.
Ein weiterer Kritikpunkt des VuV an der Beitragserhebung der EdW-Sonderzahlungen ist die fehlende Berücksichtigung des unterschiedlichen Risikopotenzials der EdW-Mitglieder. So haben beispielsweise unabhängige Vermögensverwalter grundsätzlich keinen Zugriff auf Kundengelder. Damit entfalle die Gefahr, Gelder zu veruntreuen und Anlegern Schaden zuzufügen.
Hintergrund
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter. Ein zentrales Anliegen des VuV ist es, dazu beizutragen, unabhängige Vermögens-verwalter als wichtige Partner am Kapitalmarkt zu etablieren, den Kontakt und den Austausch unter den Mitgliedern und zur Öffentlichkeit zu stärken sowie das Branchenbewusstsein zu festigen. Dem 1997 gegründeten Verband gehören derzeit über 200 Mitglieder bzw. rund die Hälfte aller unabhängigen Finanzportfolioverwalter in Deutschland mit einem Gesamtvolumen der Assets under Management von derzeit rund 55 Milliarden Euro an.
(Quelle: Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V./Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen)
Vermögensverwalter Finanzen Politik
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