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Thema des Monats - Steueroptimierte Kapitalanlagen

Nürnberg, 10.02.2008 17:18 Uhr (Ellen Ashauer-Moll)

Die kommende Abgeltungsteuer zwingt den Anleger wieder einmal, sich intensiv mit der Besteuerung seiner Kapitalanlagen auseinanderzusetzen. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Welche Strukturierungsmaßnahmen kann der Anleger noch vor dem 1. Januar 2009 steueroptimierend ergreifen? Welche Produktklassen sind nach dem 31. Dezember 2008 steuerlich interessant? Im Folgenden werden ausgesuchte Gestaltungsalternativen aufgezeigt.

Steueroptimierende Maßnahmen vor 2009
Der Anleger kann vor 2009 in Kapitalanlagen investieren, für die der Bestandsschutz uneingeschränkt gewährt wird, zum Beispiel Aktien, Genussscheine, steuerlich optimierte Publikumsinvestmentfonds. Die Wertsteigerung dieser Kapitalanlagen kann dann nach Ablauf eines Jahres steuerfrei realisiert werden. Bei Zertifikaten ist auf den eingeschränkten Bestandsschutz zu achten. Mit „optimierten Investmentfonds“ sind hier solche Fonds angesprochen, die verstärkt auf die Erzielung von Kursgewinnen jeglicher Art ausgerichtet sind und diese nicht ausschütten. Diese im Investmentfonds erzielten, nicht ausgeschütteten Kursgewinne sind auch ab 2009 steuerfrei. Da die Kursgewinne thesauriert werden, führen sie zu einem Kursanstieg. Diese Wertsteigerung des Investmentanteils ist dann auf Ebene des Anlegers steuerfrei, wenn er den Fondsanteil vor 2009 erworben hat. Auch die Investition in Niedrigzinsanleihen vor 2009 ist interessant. Zum einen wird durch den niedrigen Zins der Sparerfreibetrag geschont. Zum anderen führt der Erwerb zu einem geringen Kurswert und die Einlösung zum Nennwert nach Ablauf eines Jahres zu einem (renditesteigernden) steuerfreien Kursgewinn.

Des Weiteren werden zinsbringende Produkte ab 2009 wesentlich interessanter, wenn der Steuersatz des Anlegers über 25 Prozent liegt. Daher bietet es sich an, noch dieses Jahr Zinserträge in die Zukunft zu verschieben. Dies gelingt zum Beispiel mit Stufenzinsanleihen, Zerobonds und Anleihen mit überlangem Zinscoupon. Auch kann durch den Kauf von hochverzinslichen Anleihen noch in 2008 der negative Stückzins mit dem persönlichen Steuersatz steuermindernd geltend gemacht werden. Die im folgenden Jahr 2009 zufließenden Zinsen unterliegen dann nur noch der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.

Auch ist zu empfehlen, zunächst das Depot steuerlich zu durchforsten. Bestehende Kapitalanlagen sollten auf ihre steuerliche Behandlung ab 2009 geprüft werden. Dabei ist besonders auf Finanzinnovationen zu verweisen. Das sind solche Kapitalanlagen, bei deren Veräußerung auch nach Ablauf eines Jahres steuerpflichtige Erträge entstehen. Als Beispiel seien hier Garantie-Zertifikate (money-back-Zertifikate), unsaubere Disagio-Anleihen oder Zerobonds genannt. Die Veräußerung dieser Anlagen vor 2009 führt im Regelfall zu einem steuerpflichtigen Ertrag, der sogenannten Emissionsrendite. Dies gilt auch dann, wenn der Anleger mit diesen Wertpapieren einen Verlust erwirtschaftet hat. Bei einem Verkauf ab 2009 dagegen erfolgt die Ermittlung des Gewinns anhand der Kursdifferenz – der Anleger kann seinen Verlust steuerlich geltend machen.

Steueroptimierende Maßnahmen nach 2008
Grundsätzlich wird die Anlage in zinsbringende Produkte im Vergleich zum aktuellen Recht wesentlich interessanter, da die Steuerlast auf diese Produkte gerade bei hohen persönlichen Steuersätzen deutlich sinkt.

Für den Anleger werden auch Produkte mit Kapitalgarantie interessanter (insbesondere Garantiezertifikate), da sie künftig eine steuerliche Gleichbehandlung erfahren mit Produkten ohne Kapitalgarantie (z. B Bonuszertifikate, Discountzertifikate etc.). Die Investition in Zerobonds wird umso interessanter, als die Zinsen erst mit Einlösung beziehungsweise Veräußerung versteuert werden müssen und unter der Abgeltungsteuer trotz Anhäufung der Zinsen keine progressionserhöhende Wirkung mehr haben – sie werden einheitlich mit 25 Prozent besteuert.

Steueroptimierte thesaurierende Investmentfonds führen zu einer Steuerstundung, so dass während der Haltedauer des Fondsanteils durch den Anleger im Fonds erzielte Kursgewinne steuerfrei reinvestiert werden können.

Die Investition in offene Immobilieninvestmentfonds wird steuerlich interessanter. Zum einen bleibt für die Immobiliengewinne innerhalb des Fonds die 10-Jahres-Frist bestehen, so dass auf Fondsebene weiterhin steuerfreie Veräußerungsgewinne erzielt bleibt und auch steuerfrei ausgeschüttet werden können. Zum anderen führt das Engagement dieser Fonds in Auslandsimmobilien zu steuerfreien Einnahmen nach den Doppelbesteuerungsabkommen, für die sich zudem mit Einführung der Abgeltungsteuer der Progressionsvorbehalt nicht mehr auswirkt.

Die Anrechung von ausländischer Quellensteuer erfolgt ab 2009 direkt bei der Abgeltungsteuer – die Höchstbetragsrechnung entfällt. Damit wird insbesondere die Investition in Produkte mit fiktiver Quellensteueranrechung interessant.

Auch der Abschluss von Lebensversicherungen wird steuerlich interessanter. Der Ertrag aus der Lebensversicherung wird erst mit Auszahlung steuerpflichtig und unterliegt bei begünstigten Versicherungen der hälftigen Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers und nicht der Abgeltungsteuer. Dies ist selbst unter der Annahme des Höchststeuersatzes von derzeit 45 Prozent noch günstiger als die Anwendung der Abgeltungsteuer.

Nicht von der Abgeltungsteuer berührte Anlagemodelle, wie zum Beispiel Schiffsbeteiligungen, sind durch die Beibehaltung der Tonnagesteuer weiterhin steuerlich attraktiv.

Lesen Sie hier auch das Interview zum Thema des Monats

 

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