Düsseldorf, 13.03.2018 09:46 Uhr (Gastautor)
Ab dem 55 Lebensjahr wird es spannend. Was in der Renteninformation steht, wird bald Realität. Doch bereits Personen, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten einmal jährlich automatisch eine Renteninformation.
Die Renteninformation gibt Auskunft über die bisher erworbenen Rentenansprüche und zeigt darüber hinaus, mit welcher Rentenhöhe künftig gerechnet werden kann. Rund 31 Millionen Renteninformationen verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich. Wie man das Blatt richtig liest und welche Prognosen man aus den Zahlen für seine Altersvorsorge ableiten kann, erklären die ARAG Experten.
WICHTIG: Alle in der Renteninformation genannten Zahlen sind Bruttobeträge. Davon müssen also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen werden.
Im ersten Absatz des Anschreibens steht fett gedruckt die Regelaltersgrenze. Das Datum verrät auf den Tag genau, ab wann man Rente bekommt. Im Absatz "Rentenanpassung" erfahren Versicherte, wie hoch ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent sein würde.
Ab dem 55. Lebensjahr bekommt jeder Versicherte automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Wem das zu spät ist, kann sie auf Antrag auch früher bekommen. Sie informiert über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn. Es können natürlich nur die Daten verbucht werden, die der Rentenversicherung bekannt sind. Wer Lücken vermutet, dem raten die ARAG Experten, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Je früher hier fehlende Arbeitsverhältnisse entdeckt werden, desto leichter ist es wahrscheinlich, Nachweise und Unterlagen zu beschaffen.
Diese besondere Rentenauskunft wird frühestens ab dem 50. Lebensjahr ausgestellt. Zudem muss zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersgrenze erfüllt sind. Wer diese Information beantragt, kann hier die Höhe des Ausgleichsbetrages erfahren, der nötig ist, um eine Rentenminderung auszugleichen, die durch Rentenabschläge verursacht wird.
TIPP: Der Versichertenbericht 2017 enthält die wichtigsten aktuellen statistischen Kennzahlen zu den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung. Er beschreibt zugleich die Entwicklungen in den vergangenen Jahren.
Seit 2012 geschieht die Anhebung des ]Regeleintrittsalters auf 67 Jahre stufenweise - und zwar ab dem Geburtsjahrgang 1947. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die 1947 das Licht der Welt erblickten, durften mit 65 Jahren und einem Monat abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1958 steigt das Eintrittsalter um jeweils einen Monat an. Wer 1958 geboren wurde, kann also mit genau 66 Jahren den wohlverdienten Ruhestand genießen. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 wird dann das Renteneintrittsalter um zwei Monate erhöht, bis schließlich für die Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 67 gilt. Die ARAG Experten weisen auf Ausnahmen hin: So können sich zum Beispiel Versicherte, die 45 Beitragsjahre in petto haben, früher abschlagsfrei in den Ruhestand verabschieden.
Ja, man kann. Auch wenn die Rente mit 67 gilt, haben Versicherte die Möglichkeit, früher Rentner zu werden. Dann fallen Abschläge auf die Altersbezüge an. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Doch auch hier gibt es Grenzen: Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Die Summe der maximal möglichen Abschläge liegt bei 14,4 Prozent über 48 Monate.
(Quelle: ARAG SE, Düsseldorf)
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