Über das Ersuchen der USA auf vorläufige Inhaftierung von Edward Snowden hat die Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
30.12.2013 20:19 Uhr
NSA ABHÖRSKANDAL IN DEUTSCHLAND

Bundesregierung: Übergabe an die US-Justiz von Edward Snowden nicht entschieden

Berlin, 30.12.2013 20:19 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Auf eine Kleine Anfrage der Frak­tion Bündnis 90/Die Grüne an die Bundes­re­gie­rung zum Ersu­chen der US-Botschaft zur vorläu­figen Inhaft­nahme von Edward Snowden, ist noch keine Entschei­dung getroffen worden.

In der Antwort heißt es: "Sollte der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, der die NSA-Affäre mit seinen Informationen ins Rollen gebracht hat, nach Deutschland kommen, würde sich die Frage der Übergabe an die US-Justiz stellen, da der „Whistleblower“ des Geheimnisverrats beschuldigt wird. Die Regierung schreibt dazu, die US-Botschaft in Berlin habe „mit Verbalnote vom 3. Juli 2013“ (…) „um vorläufige Inhaftnahme ersucht“. Über dieses Ersuchen habe die Bundesregierung noch nicht entschieden. Snowden hält sich zur Zeit in Russland auf."

Wie die Regierung in Bezug auf die NSA-Affäre weiter schreibt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Luftaufnahmen von Liegenschaften der USA in Deutschland angefertigt, „um deren Dachaufbauten dokumentieren zu können“. Auf der US-Botschaft nahe dem Brandenburger Tor hatten ungewöhnliche Dachaufbauten Spekulationen ausgelöst, von dort könnten die Amerikaner das Berliner Regierungsviertel überwachen. Keine Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass die Kommunikation innerhalb des Deutschen Bundestages oder die seiner Mitglieder überwacht wird, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.


(Quelle: Bundesregierung)
(Artikelfoto: Bernd Kasper / pixelio.de)

 

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