Bei einer Anhörung zur EU-Prospektverordnung im Deutschen Bundestag geht es um bestimmte Höchstschwellen für die Geldanlage. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
11.06.2018 12:39 Uhr
EU-PROSPEKTVERORDNUNG FÜR PRIVATANLEGER

Bundestag Anhörung: Höchstschwellen für die Geldanlage

Düsseldorf, 11.06.2018 12:39 Uhr (Finanzredaktion)

Für weniger quali­fi­zierte Anleger soll es in Zukunft im Rahmen der EU-Prospekt­ver­ord­nung bestimmte Höchst­schwellen für die Geld­an­lage geben. Dazu wird es eine Anhö­rung im Bundestag mit Finanz­markt-Sach­ver­stän­digen geben.

Die Erweiterung des Anlegerschutzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 13. Juni. Der Ausschuss will in der Zeit von 15 bis 17.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses Experten von zwölf Institutionen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (Download pdf-Datei) anhören.

Der Entwurf sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen.

Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt

Für nicht qualifizierte Anleger sollen Höchstschwellen für die Geldanlage gelten: "Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt", sieht die Neuregelung vor. Um der Internationalisierung der Kapitalmärkte Rechnung zu tragen, sollen Wertpapierprospekte künftig in englischer Sprache erstellt werden können.

Als Sachverständige sind geladen: Daniela Bergdolt (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Tamo Zwinge und Tobias Riethmüller (Bundesverband Crowdfunding), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Deutsche Börse AG, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Professor Lars Klöhn (Humboldt-Universität zu Berlin), Stefan Loipfinger, (Investmentcheck.de), Professor Dörte Poelzig (Universität Leipzig), Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen) und Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

(Quelle: Deutscher Bundestag)

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