Europäisches Parlament reguliert den Hochfrequenzhandel für Finanzprodukte
Düsseldorf, 17.10.2013 10:48 Uhr (Finanzredaktion)
Der Handel mit rein automatisierten Systemen geht den nationalen-und EU-Politikern schon seit längerem gegen den Strich. Man will eine Zockermentalität eindämmen, denn Hochfrequenzhändler benötigen an sich keine liquiden Mittel.
Bestimmte Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze Zeiträume vorsehen. Hierbei handelt es sich um den sog. Hochfrequenzhandel.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits im sogenannten Hochfrequenzhandelsgesetz vom 7. Mai 2013 ein nationales Aufsichtsorgan geschaffen. Auf EU-Ebene haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission aktuell auf klare Regeln zur Regulierung des Hochfrequenzhandels geeinigt.

Markus Ferber
„Die neuen Regeln und Instrumente zielen darauf ab, dass der Markt für Zocker uninteressant wird und nicht mehr rentabel ist. Denn ein Hauptproblem war bisher, dass Hochfrequenzhändler real gar keine Liquidität zur Verfügung stellen, weil sie den Großteil ihre Aufträge wieder zurückziehen.“
Deshalb sollen klare Begrenzungen für einzelne Handelsschritte eingeführt werden. "Dies bedeutet konkret, dass nur in klar festgelegten Preisschritten gehandelt werden darf. Dies trägt zu einer Entschleunigung des Hochfrequenzhandels bei", so der Berichterstatter. Rat und Parlament einigten sich auch darauf, dass Hochfrequenzhändler ihre Handelsalgorithmen vorab prüfen lassen müssen, um systemische Risiken zu vermeiden.
"Ein großer Erfolg ist auch die Einigung auf automatische Handelsunterbrechungen, wenn es zu starken Preisschwankungen auf dem Markt kommt." Markus Ferber hat seit Beginn der Verhandlungen für dieses Instrument gekämpft und konnte es in den Kompromissverhandlungen nun erfolgreich durchsetzen.
(Quelle: EU-Parlament/Markus Ferber)
(Artikelbild: Markus Vogelbacher / pixelio.de)

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