Gesetzentwurf: Schweiz erhebt Quellensteuer auf deutsche Kapitalanlagen
Berlin/Zürich, 27.06.2012 13:51 Uhr (Finanzredaktion)
In Zukunft sollen deutsche Steuerpflichtige bei Kapitalerträgen in der Schweiz genauso viele Steuern zahlen wie in Deutschland. Angewendet wird die deutsche Abgeltungsteuer. Dem deutschen Fiskus sollen so 1,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Kasse fließen.
Die Schweizer Zahlstellen sollen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Dies sieht das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) vor.
Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko“ unterliegen.
Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.
Die Bundesregierung erwartet für 2013 Mehreinahmen in Höhe von 1,62 Milliarden Euro.
Infos zur Abgeltungsteuer lesen Sie hier.
(Quelle: Deutscher Bundestag)
(Foto: Thorben Wengert;pixelio.de)

Steuern Politik Geldanlage
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