Die EU-Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine eingehende Untersuchung zu den Stützungsmaßnahmen für die Sparkasse KölnBonn eingeleitet. Sie hat die Bank aufgefordert, einen Umstrukturierungsplan vorzulegen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
04.11.2009 13:28 Uhr
EU PRÜFT SPARKASSE KÖLN BONN

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen die Sparkasse KölnBonn ein

Brüssel/Köln, 04.11.2009 13:28 Uhr (redaktion)

Die EU-Kommis­sion hat nach den Beihil­fe­vor­schriften des EG-Vertrags eine einge­hende Unter­su­chung zu den Stüt­zungs­maß­nahmen für die Spar­kasse Köln­Bonn einge­leitet. Sie hat die Bank aufge­for­dert, einen Umstruk­tu­rie­rungs­plan vorzu­legen.

Das ist ein erster Schritt, um in enger Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden zu einer langfristig tragfähigen Lösung zu gelangen. Staatliche Eingriffe im Bankensektor werden in der Regel einem Untersuchungsverfahren unterzogen, insbesondere dann, wenn bestritten wird, dass es sich bei der betreffenden Maßnahme um eine staatliche Beihilfe handelt. Die Untersuchung gewährleistet den Beteiligten Rechtssicherheit und gibt Dritten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Maßnahmen abzugeben. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass diese Maßnahmen staatliche Beihilfen darstellen, muss sichergestellt werden, dass vorab ein realistischer Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Die Ursachen der aktuellen Schwierigkeiten der Bank müssen beseitigt werden, ohne der Bank einen unfairen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern einzuräumen.“

Die Sparkasse KölnBonn ist eine in Deutschland ansässige Sparkasse. Bei ihrem Träger, dem Zweckverband Sparkasse KölnBonn, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die zu 70 % im Eigentum der Stadt Köln und zu 30 % im Eigentum der Stadt Bonn steht. Ende 2008/Anfang 2009 wurde das Kapital der Sparkasse KölnBonn mit insgesamt 650 Mio. EUR gestärkt. Dies erfolgte durch die Emission von Genussrechten sowie eine sogenannte Stille Einlage, bei der die Kapitalgeber eine Vergütung, aber keine Stimmrechte erhalten. Die Genussrechte sind mit einem Kupon von 8 % ausgestattet. Die Vergütung für die Stille Einlage liegt bei 7,25 % über 12-Monats-EURIBOR. Deutschland hat die Maßnahmen im Nachhinein angemeldet.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass die Vergütung bei beiden Finanzierungsinstrumenten zwar in etwa so hoch war wie bei vergleichbaren Instrumenten Anfang 2008, der Markt für Hybridkapital jedoch Ende 2008/Anfang 2009 völlig ausgetrocknet war. Daher hat die Kommission Zweifel, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber zu diesem Zeitpunkt eine derartige Investition getätigt hätte. Nach dem EU-Beihilferecht sind Maßnahmen, mit denen staatliche Stellen in wirtschaftlich tätige Unternehmen eingreifen, beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die ein marktwirtschaftlich handelndes privates Unternehmen akzeptieren würde.

Ob es sich bei den betreffenden Maßnahmen letztendlich um staatliche Beihilfen handelt, muss in der eingehenden Untersuchung der Kommission ermittelt werden. Falls sich herausstellen sollte, dass die Maßnahmen tatsächlich staatliche Beihilfen darstellen, wird die Kommission prüfen müssen, wie die langfristige Rentabilität der Sparkasse KölnBonn sichergestellt werden kann. Deshalb hat die Kommission die Sparkasse KölnBonn aufgefordert, einen Umstrukturierungsplan vorzulegen.

Stellungnahme Sparkasse KölnBonn
"Die Kommission prüft im Fall der Sparkasse KölnBonn, ob selbst bei marktgerechter Ausgestaltung der Zinskonditionen für die Eigenkapitalinstrumente der Markt für solche Maßnahmen Ende 2008 und Anfang 2009 ausgetrocknet war und deshalb ein privater Investor das Kapital nicht bereitgestellt hätte."

"Auf Grundlage von Entscheidungen aus dem April 2008 waren Anfang diesen Jahres 350 Millionen Euro von den Städten Köln und Bonn in Form einer Stillen Einlage an die Sparkasse KölnBonn gegangen. Eine große deutsche Privatbank hatte die vom EU-Recht geforderte marktgerechte Verzinsung der Stillen Einlage für die Sparkasse KölnBonn auf der Basis der Finanzmarktgegebenheiten zum Jahresende 2008 ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde die marktgerechte Verzinsung festgelegt. Der Sparkasse flossen noch im Herbst 2008 Eigenmittel in Form von Nachrangkapital zu, und auch am deutschen Bankenmarkt konnten noch vereinzelte Hybrid-Emissionen beobachtet werden. Die Sparkasse hat vor diesem Hintergrund die Maßnahmen als "Nicht-Beihilfe" angemeldet."

"Das gilt auch für den Verkauf von Genussscheinen an die Förderungsgesellschaft des RSGV im Dezember 2008 in Höhe von 300 Millionen Euro. Hierdurch hat sich der größte Mittelstandsfinanzierer in der Region mit einem Sonderkreditprogramm darauf vorbereitet, dass im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ein zusätzlicher Kreditbedarf für die regionale Wirtschaft erforderlich würde."

"Unabhängig davon hat die Sparkasse bereits Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit eingeleitet. Die Vertriebswege werden präziser ausgerichtet, der mobile sowie der Direktvertrieb weiter ausgebaut. Hinzu kommt ein strenger Sparkurs einschließlich der betriebswirtschaftlichen Überprüfung des Geschäftsstellennetzes und der weitere Personalabbau durch Verzicht auf Neueinstellungen. Bei den Beteiligungen zeigen sich erste Erfolge: Der Golf Club Gut Lärchenhof wurde Ende September verkauft. Darüber hinaus hat die Sparkasse KölnBonn seit Jahresbeginn 2009 ihre Strategie formuliert, sich zukünftig verstärkt auf das Kerngeschäft einer Sparkasse mit ihren Privat- und Firmenkunden zu fokussieren und dabei den Abbau weiterer nicht-strategischer Bereiche fortzuschreiben."

"Im Kreditgeschäft sieht die Sparkasse zum Jahresende ein leichtes Plus. Bei den Einlagen ist nach den enorm hohen Zuflüssen im vierten Quartal 2008 über das gesamte Jahr 2009 mit einer leichten Stabilisierung zu rechnen. Die bankenaufsichtsrechtlichen Kennzahlen sind stabil: Der Solvabilitätskoeffizient der Sparkasse KölnBonn, das Verhältnis von Eigenkapital zu Krediten, liegt über den 11,9 Prozent zum Jahresende 2008 und damit deutlich über dem Mindestwert von acht Prozent. Gleiches gilt für die Kernkapitalquote, die zum Vorjahresende bei 6,4 Prozent und damit ebenfalls über der Vorgabe von mindestens vier Prozent liegt."

(Quelle: EU-Kommission; Pressemitteilung der SparkasseKölnBonn)

 

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