Mehr als 800 Millionen Menschen weltweit nutzen die Angebote privat und mittlerweile immer öfter auch beruflich. Facebook steht mit seinen Angeboten aber auch immer wieder wegen erheblicher Mängel beim Datenschutz in der Kritik und ruft die Verbrauchersch Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
23.04.2012 13:47 Uhr
FACEBOOK IN DER KRITIK

Facebook: aktuelle Gerichtsurteile im Überblick

Düsseldorf, 23.04.2012 13:47 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Mehr als 800 Millionen Menschen welt­weit nutzen die Ange­bote privat und mitt­ler­weile immer öfter auch beruf­lich. Face­book steht mit seinen Ange­boten aber auch immer wieder wegen erheb­li­cher Mängel beim Daten­schutz in der Kritik und ruft die Verbrau­cher­schützer auf den Plan.

ARAG Experten informieren über die aktuellen Gerichtsurteile zum Thema:

Freundefinder
Facebook-Mitglieder werden durch diese Funktion dazu verleitet, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht Mitglied bei Facebook sind. Facebook informiert nicht deutlich darüber, dass dabei das gesamte Adressbuch des Mitglieds importiert wird. Die Freundeseinladungen werden dann ohne Einwilligung des Empfängers verschickt. Dabei handelt es sich um unerlaubte Werbung, so die Berliner Richter (LG Berlin, Az.: 16 O 551/10).

Unwirksame AGB
Facebook darf sich außerdem in seinen AGB kein weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten einräumen. Wer also eigene Bilder in sein Profil einstellt, behält daran auch sein Urheberrecht. Unzulässig ist auch die vorformulierte Einwilligungserklärung, mit der Facebook-Mitglieder der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken zustimmen. Stattdessen müssten die Mitglieder der Datennutzung aktiv - also z.B. durch Anklicken eines Kästchens - zustimmen.

Kommerziell genutztes Facebook Profil benötigt Impressum!
Wer sein Facebook Profil z.B. zu Marketingzwecken geschäftlich nutzt, muss auch ein vollständiges, eindeutig gekennzeichnetes und leicht auffindbares Impressum angeben. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden (LG Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54/11).

"Gefällt mir"-Buttons stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar!
Die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons ohne Hinweis auf eine dadurch mögliche Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin als wettbewerbsrechtlich unbedenklich anzusehen. Ein Konkurrent kann die Verwendung dieser Buttons daher nicht abmahnen, da seine eigene geschäftliche Tätigkeit durch die Weiterleitung der Daten nicht unmittelbar berührt wird (Kammergericht Berlin, Az.: 5 W 88/11).

(Quelle: ARAG SE)

 

  • Social Media
  • Recht
 
Artikel »   Drucken Versenden

 


Kommentar schreiben »



Kommentar:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)

Bitte übertragen Sie die dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld:

* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

 

Weitere Artikel zum Thema:

nach oben
LIVE Börsenindizes
Bereitgestellt von Investing.com
Die Wissensbox
Börse: Handel mit Aktien
Börse für Privatanleger
Einen span­nenden und verständ­li­chen Einblick für Anleger in die Welt des Börsen­han­dels bietet das offene Xetra-Order­buch der Deut­schen Börse.

Los geht´s...
Im Fokus: Begriffe und Erklärungen
 
Finanzen Markt & Meinungen - Das Praxismagazin für Finanzthemen
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

Portalsystem 2025 © FSMedienberatung
Contentservice: Javascript Newsticker für Ihre Internetseite RSS Feed XML 0.9
0,086 Sek.