Finanztipp - Behandlung von Fondserträgen bei der Einkommenssteuererklärung.

 
 
04.05.2009 18:14 Uhr
FINANZEN UND STEUERN

Finanztipp - Behandlung von Fondserträgen bei der Einkommenssteuererklärung

Frankfurt/Main, 04.05.2009 18:14 Uhr (FS)

Der „Weg­weiser zur Einkom­men­steu­er­er­klä­rung 2008“ des BVI Bundes­ver­band Invest­ment und Asset Mana­ge­ment ist erschienen. Die Broschüre infor­miert über die Behand­lung von Fond­ser­trägen im Rahmen der Einkom­men­steu­er­er­klä­rung 2008 und erläu­tert in allge­meiner Form die Besteue­rung von Invest­ment­fonds.

Einkünfte aus Kapitalvermögen – dazu zählen auch die Erträge von Investmentfonds – sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung 2008) angegeben werden. Wie dies am einfachsten geht, welche Freibeträge bestehen und wer nicht veranlagt wird, wird im Wegweiser beschrieben.

Dem Anleger in Investmentfonds fließen die Erträge des Fonds, d. h. Dividenden, Zinsen und/oder Mieteinnahmen, jährlich in Form der Ausschüttung oder Thesaurierung zu. Diese Erträge sind – unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder thesauriert werden – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz beim privaten Anleger als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Dies gilt letztmalig für die Einkommensteuererklärung 2008.

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 ist bis zum 31. Mai 2009 abzugeben. Anleger, die beim Finanzamt um Fristverlängerung gebeten haben, können die Unterlagen bis zum 30. September 2009 einreichen.

Die Broschüre können sie hier kostenlos herunterladen.

 

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