Letzte ausstehende Liquiditätsgarantie zurückgeführt. Einnahmen des SoFFin aus Garantien belaufen sich auf 2,15 Mrd. Euro. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
13.12.2013 15:42 Uhr
SONDERFONDS FINANZMARKTSTABILISIERUNG

Düsseldorfer Hypothekenbank AG benötigt keine Liquiditätsgarantie mehr

Frankfurt/Düsseldorf, 13.12.2013 15:42 Uhr (Finanzredaktion)

Mit heutigem Datum (13.12.2013) ist die letzte Liqui­di­täts­ga­rantie des Sonder­fonds Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rung (SoFFin) quasi heim­ge­kehrt. Der SoFFin sollte ab 2008 helfen, die damals durch die Finanz­krise entstan­denen Liqui­di­tät­seng­pässe strau­chelnder Banken zu über­winden.

Mit der Fälligkeit einer SoFFin-garantierten Anleihe in Höhe von 1,1 Mrd. Euro durch die Düsseldorfer Hypothekenbank AG die bis dato letzte noch ausstehende Liquiditätsgarantie des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) zurückgeführt.

Der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) hatte 27. Oktober 2008 seine Arbeit aufgenommen. Der mit 480 Milliarden Euro ausgestattete Fonds sollte das deutsche Finanzsystem stabilisieren und wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern wieder herzustellen. Er sollte helfen, die damaligen Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Eigenkapitalbasis von in Deutschland ansässigen Finanzunternehmen zu verbessern.

Neben den langfristigen Instrumenten der Kapitalhilfe wurde der SoFFin zur Bekämpfung der Finanzkrise auch mit dem kurzfristig wirksamen Instrument der Liquiditätsgarantie ausgestattet.

SoFFin genutzte Garantien

Bisher wurden insgesamt neun Finanzinstituten die gebührenpflichtigen Liquiditätsgarantien des SoFFin gewährt, mit einem Spitzenvolumen von 168 Mrd. Euro. Das Instrument hat sich bewährt, der SoFFin wurde zu keiner Zeit aus den Garantien in Anspruch genommen. Die zugunsten des Steuerzahlers erhobenen Garantieentgelte seit Bestehen des SoFFin betragen 2,15 Mrd. Euro und wurden in den jährlichen Abschlussrechnungen des SoFFin berücksichtigt.

Mehr zum SoFFin:
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet seit Jahresbeginn 2011 den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe. Zudem verwaltet die FMSA den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der am 17. Oktober 2008 nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zunächst für einen befristeten Zeitraum bis 31. Dezember 2010 geschaffen wurde. Mit Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zum Jahresbeginn 2013 stehen die bewährten Instrumente des SoFFin bis Ende 2014 zur Verfügung.


(Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA))

 

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